Im vergangenen Dezember hatte das Bundesgericht Ringier verpflichtet, Willy Schnyder den Gewinn herauszugeben, den der SonntagsBlick mit persönlichkeitsverletzenden Artikeln zum Streit mit seiner Tochter Patty erwirtschaftet hatte. Die Festlegung des Betrags überliessen die Lausanner Richter dem Zürcher Obergericht.
Nun hat das Bundesgericht seine schriftliche Begründung des Urteils vorgelegt. Demnach riskieren vor allem diejenigen Medien eine Verurteilung zur Herausgabe des Gewinns, die zur längerfristigen Befriedigung der Lesererwartungen eine Linie "scharf an der Persönlichkeitsverletzung entlang" fahren.
Zusammenhang Persönlichkeitsverletzung und Gewinn
Der Gewinn sei dabei nicht so zu verstehen, dass eine höhere Tagesauflage und Mehreinnahmen erzielt würden. Ein Zusammenhang zwischen Persönlichkeitsverletzung und Gewinn sei vielmehr zu bejahen, wenn die Berichterstattung von der Ausrichtung und Aufmachung her geeignet sei, zur Erhaltung der Auflage beizutragen.
Der SonntagsBlick könne seine Auflage längerfristig nur halten, wenn er die spezifischen Erwartungen seiner Leser regelmässig erfülle. Er grenze sich zu anderen Sonntagszeitungen damit ab, "hautnah dabei zu sein". Wer dies wolle, müsse die Neugier des Publikums mit Skandalen schüren und befriedigen.
Persönlichkeitsrechtliche Gratwanderung
Es bedürfe keines Beweises, dass sich der SonntagsBlick dazu permanent auf einer persönlichkeitsrechtlichen Gratwanderung bewege und es auch zu Verletzungen kommen könne. Im Fall Schnyder sei die Zeitung gross in eine Geschichte mit den Ingredienzien Liebe, Hass, grosse Geschäfte und Verbrechen eingestiegen.
Die Berichterstattung habe an die Neugier des Publikums appelliert und sei auf die Bindung einer spezifischen Leserschaft zugeschnitten gewesen. Insofern habe sich die Schnyder-Serie mit überwiegender Wahrscheinlichleit auf den Geschäftserfolg ausgewirkt.