User wegen Bedrohung von Journalistin verurteilt

Hass im Netz - Die Heidi-News-Journalistin Annick Chevillot hat Anzeige wegen einem Kommentar in den sozialen Medien erstattet.

Die jurassische Staatsanwaltschaft hat einen Internetnutzer wegen Bedrohung einer Journalistin zu einer Geldstrafe von 30 Tagen mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Der Berufsverband Impressum, der den Fall veröffentlicht hat, begrüsste das Urteil am Mittwoch.
Der Internetnutzer habe eine Journalistin von Heidi News aufgrund eines Artikels über die Covid-19-Pandemie mit dem Nazi-Journalisten und «Stürmer»-Herausgeber Julius Streicher verglichen, der 1946 an den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt worden war, teilte Impressum mit. Der Verurteilte habe geschrieben, dass das Tribunal damals zum Schluss gekommen sei, dass die publizistische Unterstützung von Kriegsverbrechen selber ein Verbrechen darstelle.

Die Journalistin fasste diesen Kommentar in den sozialen Medien gemäss Impressum als ernsthafte Bedrohung auf und erstattete Anzeige. Die jurassische Staatsanwaltschaft stellte in ihrem Urteil vom 3. November fest, dass die beanstandeten Äusserungen gemäss Strafgesetzbuch ernsthafte Drohungen seien mit dem Ziel, die Journalistin in Angst und Schrecken zu versetzen. Gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zeigte sich die Journalistin Annick Chevillot erleichtert über das Urteil. Es sei wichtig, dass sich Journalisten beschweren, wenn sie bedroht oder beleidigt würden. Erfreut über das Urteil äusserte sich auch Dominique Diserens, Zentralsekretärin des Berufsverbands Impressum. Die zunehmende Aggression gegen Journalisten bereite dem Verband Sorgen, sagte sie. (sda/wid)