VBS droht mit Klage gegen Facts

Bunkersuchwettbewerb - Lassen sich Geheimnisse unter Verschluss halten im Zeitalter des Internets? Das Nachrichtenmagazin Facts lanciert in der aktuellen Ausgabe einen Wettbewerb und lässt seine Leserinnen und Leser nach dem geheimen Bundesratsbunker spionieren. Ein heikles Unterfangen, wie Recherchen von "persoenlich.com" zeigen: Veröffentlicht Facts ein Bild des geheimen Bunkers, könnte das VBS strafrechtliche Schritte einleiten.

"Wo liegt der 'Bundesratsbunker' -- der geheime Bunker, in dem sich die Landesregierung im Kriegsfall verschanzt?" In seiner aktuellen Ausgabe veranstaltet das Nachrichtenmagazin Facts einen Leser-Wettbewerb, dessen Ziel es ist, den Bundesratsbunker im Internet zu suchen und ein Satellitenbild der Gegend einzusenden. Der geheime Bunker war schon öfter Thema in den Medien -- der Standort sollte jedoch geheim sein.

Der Wettbewerb ist folglich nicht ganz ungefährlich. Die Bundeskanzlei glaubt indes nicht, dass Facts den "richtigen" Bunker kennt: "Eine Massnahme der Bundeskanzlei drängt sich im Moment nicht auf, weil wir gar nicht in der Jury sind, so dass es sich gar nicht um den richtigen Bundesratsbunker handeln kann", so die Stellungnahme auf Anfrage von "persoenlich.com".

Und was sagt Facts zu dieser Antwort? Chefredaktor Stefan Barmettler findet sie "ziemlich pfiffig": "Die Generalität kann so immer abstreiten, der Bunker sei gar nicht dort, wo wir ihn vermuten. Allerdings: Über die Bunkereinfahrt wurde mehrmals en detail geschrieben, zudem haben wir vor Ort recherchiert."

Im Internet gibt es keine Geheimnisse

Facts kennt also den richtigen Bunker. Und: "Bislang sind bei uns 46 Einsendungen eingegangen, die meisten haben den richtigen Bunkerstandort im Visier -- das zeigt, vor dem Internet ist kein Geheimnis sicher", führt Barmettler am Freitag gegenüber "persoenlich.com" aus.

Barmettler ist sich sicher zu wissen, wo der Bunker steht. Was ist, wenn er Recht hat und nach Auflösung des Wettbewerbs das Gewinnerbild publiziert? Franz Zellweger, Sprecher der Militärjustiz: "Das kann strafrechtliche Folgen haben. Klassifizierte Anlagen wie der Bundesratsbunker waren mehrfach Thema in den Medien, und es gibt verschiedene Urteile von Militärgerichten im Zusammenhang mit solchen Publikationen. Man muss sich bewusst sein, dass Veröffentlichungen in diesem Bereich heikel sind", so Zellweger gegenüber "persoenlich.com".

Das “Geheimnis“ muss gewahrt werden

Damit spricht Zellweger den Fall Engeler an. Der Weltwoche-Journalist Urs Paul Engeler hat 2003 in einem Artikel den ungefähren Standort des Bunkers erwähnt. Daraufhin leitete die Militärjustiz ein Verfahren ein. Engeler wurde zwar freigesprochen, musste aber 400 Franken Disziplinarbusse bezahlen.

Der Journalist Niklaus Ramseyer von der Basler Zeitung wurde verschont. Er hatte bereits 2002 einen detaillierten Artikel über den geheimen Bunker geschrieben und auch Bilder davon veröffentlicht. Als Folge wurde er vom Chef der Militärjustiz, Oberauditor Brigadier Dieter Weber zum Kaffee eingeladen und freundlich ermahnt, die Publikation solcher "durch die Anlageschutzgesetzgebung geschützter Informationen" (Einschätzung durch das AIOS) inskünftig besser bleiben zu lassen. Niklaus Ramseyer recherchierte weiter und plauderte 2004 auch aus, wo sich der Basler Regierungsbunker befindet. Daraufhin reichte das AIOS nachträglich Strafanzeige gegen die Basler Zeitung ein. Doch das Oberauditoriat eröffnete in keinem Fall eine Untersuchung, wie die Weltwoche in einem Artikel 2004 schreibt.

Riskiert Facts mit der Publikation des Gewinnerfotos wirklich ein Strafverfahren? Und das wegen einer Information, die ein gewiefter User im Internet innerhalb einer halben Stunde herausfinden kann? Wie die Militärjustiz reagieren wird, wenn Facts das Gewinnerbild tatsächlich zeigt, bleibt abzuwarten.