Gemäss einer Umfrage des Institus für angewandte Medienwissenschaft der Hochschule Winterthur unter 470 Jugendlichen laden drei von vier Jugendlichen gelegentlich oder regelmässig Musik aus dem Internet auf ihren Computer herunter. Dies im Irrglaube es sei verboten, wie der Ktipp berichtet. Dies sei kein Wunder, da viele Medien die Sichtweise der Musikindustrie übernommen hätten. Tatsache sei aber, dass weder in der Schweiz noch in Deutschland oder in den USA je ein Gericht entschieden habe, dass der Download von Musik, Filmen oder Spielen für den Privatgebrauch unzulässig sei.
Zu Verurteilungen sei es nur wegen "Uploads" gekommen, wenn also jemand im Rahmen einer Tauschbörse selber solche Dateien angeboten habe. Die Crux der Tauschbörsen liege für die Benutzer in der Schweiz darin, dass sie zwar Musik von Teilnehmern beziehen, nicht aber auf ihrem Computer andernen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Grund dafür sei, dass das Schweizerische Urheberrechtsgesetz das Verfielfältigen zum Privatgebrauch erlaube, wer aber geschützte Werke im Internet anbiete, verwende sie offensichtlich nicht mehr privat. Der Zürcher Anwalt Cyrill Rigamonti, der sich im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Harvard Universität mit der Frage befasst hat, bilanziert im Ktipp: "Auch das Herunterladen so genannter 'Raubkopien' für private Zwecke ist rechtlich unbedenklich."