Verbotene Schleichwerbung

TSI - UBI beanstandet Beitrag von "Il Quotidiano".

Die UBI hat eine Beschwerde gegen die auf TSI ausgestrahlte Sendung "Il Quotidiano" gutgeheissen. Der beanstandete Beitrag hat gegen das Verbot von Schleichwerbung verstossen, indem die Nummer eines Bankkontos eingeblendet wurde. Nun muss die SRG der UBI innert 60 Tagen Bericht erstatten, welche Massnahmen sie getroffen hat, um gleiche oder ähnliche Programmrechtsverletzungen zu verhindern. Oder aber sie kann den Entscheid der UBI mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht anfechten.

Am 10. Januar 2005 strahlte TSI im Rahmen der Informationssendung "Il Quotidiano" einen rund vierminütigen Beitrag aus, der sich mit einem im Tourismusbereich in Phuket tätigen Tessiner Unternehmer beschäftigte. Aus dem Beitrag ist hervorgegangen, dass dieser eine Woche im Tessin geweilt hat, um Hilfsgelder für diverse private Hilfs- und Wiederaufbauprojekte für die vom Tsunami verursachten Schäden zu sammeln. Kurz vor Ende des Beitrags werden die Nummer des Bankkontos und der Name des Unternehmers während neun Sekunden eingeblendet.