Mit der verabschiedeten Verordnung zum neuen RTVG hat der Bundesrat Kabelnetzbetreiber wie Cablecom zur Verbreitung der SRG-Programme und konzessionierter Lokal- und Regionalprogramme mit Leistungsauftrag verpflichtet. Dazu kommen ausländische Programme, die einen besonderen Beitrag zur Bildung, zur kulturellen Entfaltung oder zur freien Meinungsbildung leisten.
Die Verordung listet acht Fernsehprogramme, die über Leitungen zu verbreiten sind: Arte, 3sat, Euronews, TV5, ARD, ORF 1, France 2 und Rai Uno. Kabelnetzbetreiber können überdies zur analogen Verbreitung von maximal 25 Fernsehprogrammen angehalten werden. Cablecom wollte France 2 und Rai Uno aus dem analogen Netz nehmen.
Nicht auf der so genannten Must Carry-Liste sind die sprachregionalen Sender StarTV, U1 TV und 3+. Die nicht konzessionierten Veranstalter können aber beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eine Aufschaltung ihres Programms beantragen. Diese kann angeordnet werden, wenn das Programm in besonderem Masse dem Medienartikel der Bundesverfassung nachkommt und sie technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
Wie bereits bekannt wurde, hat Cablecom den Vertrag mit U1 TV gekündigt. Der Sender wehrt sich zurzeit mit einer Petition und Vorstössen bei der Wettbewerbskommission dagegen ("persoenlich.com" berichtete). Bei Star TV war am Freitag niemand für eine Stellungnahme erreichbar. 3+-Chef Dominik Kaiser hatte sich zur Must Carry-Liste Ende Februar bereits in der Mittelland Zeitung geäussert. Für ihn sind die Zuschauerzahlen wichtiger als eine Must Carry-Liste. Wer viel Publikum habe, den könne die Cablecom auch nicht einfach absetzen.
Senderverschiebungen nach Bundesratsentscheid definitiv
Cablecom begrüsst in einer Stellungnahme den Entscheid, der eine klare Regelung seitens der Behörden bezüglich der zu verbreitenden Programme enthält. Als privates Unternehmen könne cablecom keine Medienpolitik betreiben. Die geplanten Senderverschiebungen in der Deutschschweiz für April seien damit definitiv. Ab 3. April 2007 werden Canale 5, n-tv und WDR nur noch digital übertragen. Ausnahme ist Biel, dort betrifft die Verschiebung vorerst nur Canale 5 und den Bayrischen Rundfunk.

