Das Bundesamt für Kommunikation hat gegen die Kabelnetzbetreiberin Cabelcom ein Verfahren eingeleitet. Dies berichtet die NZZ am Sonntag in ihrer aktuellen Ausgabe. Geprüft wird, ob Cablecom gegen seine Konzession verstösst. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob die Cablecom berechtigt ist, den Zugang zu ihrem digitalen Fernsehangebot an den Kauf eines Decoders zu koppeln.
In der Konzession, die vom 26. Juni 2002 datiert und die Cablecom als grösste Schweizer Kabelnetzbetreiberin dazu berechtigt, digitales Fernsehen anzubieten, steht: "Der Vertrag über das Abonnementsfernseh-Angebot darf nicht vom Kauf/Miete einer Set-Top-Box der Cablecom GmbH abhängig gemacht werden." Der Kunde soll also das Decoder-Gerät auf dem freien Markt erwerben könen, um ein Technologie-Monopol zu verhindern.