Vereinbarung mit Suissimage betreffend Senderechte

SF DRS - Einheitliches System für alle Filmschaffenden in der Schweiz.

Suissimage und SF DRS haben eine neue Vereinbarung über die Entschädigung der Rechte von DrehbuchautorInnen und RegisseurInnen für die Ausstrahlung ihrer audiovisuellen Werke in Programmen von SF DRS abgeschlossen. Die bisherige Beschränkung auf Produktionen unter dem Pacte de l'Audiovisuel wurde aufgehoben; die neue Vereinbarung betrifft gemäss Mitteilung sämtliche Produktionen (d.h. Koproduktionen, Auftragsfilme und Ankäufe) mit Ausnahme der sog. Dienstwerke (also Eigenproduktionen) von SRG SSR idée suisse.

Anspruch auf Senderechtsentschädigungen haben künftig jene DrehbuchautorInnen und RegisseurInnen, welche in ihrem Vertrag mit dem Produzenten/der Produzentin einen entsprechenden Vorbehalt der Abgeltung der Senderechte über Suissimage vorgesehen haben (wie dies in den Musterverträgen der Filmbranche stets vorgesehen ist). Dieser Anspruch ist unabhängig von der Produktionsart. Überdies beinhalten die Verträge von SF DRS eine Deklarationspflicht des Produzenten/der Produzentin bezüglich der Mitgliedschaft der am Film beteiligten Urheber bei Suissimage, wie dies heute in den Pacte de l'Audiovisuel-Verträgen bereits der Fall ist.