Verfahren wegen Geheimnisverletzung teilweise eingestellt

"Weltwoche" - Urheber der Indiskretionen bleibt unbekannt.

Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ist teilweise eingestellt worden. Grund: Der ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu konnte den Urheber der Indiskretionen nicht identifizieren. Dieser hatte das Ermittlungsverfahren eröffnet, weil das Bundesamt für Polizei (fedpol) Mitte Juni 2006 Klage gegen Unbekannt eingereicht hatte, wie das EJPD am Mittwoch mitteilte.

Hintergrund war, dass Medien mehrfach "vertrauliche Informationen über laufende gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren" veröffentlicht hatten. Laut EJPD-Sprecherin Brigitte Hauser-Süess ging es dabei um Artikel, die die "Weltwoche" Anfang Juni 2006 publiziert hatte. Darin ging es um die Arbeitweise des ehemaligen Bundesstaatsanwaltes Valentin Roschacher. Das Verfahren ist nun gemäss Mitteilung des EJPD teilweise eingestellt worden.

Da jedoch der ausserordentliche Staatsanwalt der Meinung sei, dass der Journalist sich der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen gemäss Artikel 293 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht habe, wird das Dossier den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich zur Beurteilung weitergeleitet. Aus verfahrensökonomischen Gründen und in Anbetracht der relativen Schwere des Falles hat Cornu darauf verzichtet, eine Voruntersuchung gegen den Journalisten zu eröffnen. (sda)