Der Schweizer Privatfernsehsender Star TV hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Star Entertainment Factory GmbH in Berlin erwirkt. Der Star Entertainment Factory GmbH wird verboten, im geschäftlichen Verkehr mit der Produktion und der Verbreitung von Fernsehprogrammen das Zeichen "Star! TV" zu benutzen, insbesondere unter diesem Zeichen solche Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen und/oder dieses Zeichen in Geschäftspapieren oder in der Werbung im Zusammenhang mit solchen Dienstleistungen zu benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichtes Hamburg hervor.
Verfügung zum Schutz seines Sendernamens erwirkt
Star TV - Landgericht Hamburg untersagt STAR! TV Nutzung des Markennamens.