Der Ehrverletzungsstreit zwischen Ringier-Publizist Frank A. Meyer und SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli muss vom Bezirksgericht Horgen entschieden werden. Die Vergleichsgespräche am Mittwoch haben keine Einigung gebracht.
Die Vergleichsgespräche fanden statt, nachdem die Anwälte von Meyer und Mörgeli vor dem Bezirksgericht Horgen ihre unvereinbaren Standpunkte nochmals bekräftigt hatten. Es war der zweite Durchgang des Zivilprozesses, den Meyer gegen Mörgeli angestrengt hat. Der Ringier-Publizist fühlt sich in seiner Persönlichkeit verletzt.
Anlass des Streits ist eine am 6. April 2006 in der Weltwoche veröffentlichte Kolumne des SVP-Nationalrats und Historikers. Mörgeli bezeichnete Meyer, der regelmässig für den SonntagsBlick schreibt, als "Karikatur des gutsituierten Klassenkämpfers, der im Wochentakt antikapitalistische Manifeste abfeuert".
Nazi-Vokabular verwendet
Meyer vergreife sich am Nazi-Vokabular, wenn er über die geldgierigen globalisierten Manager herziehe, schrieb Mörgeli. "Mit dem gleichen Kleinbürgerhass geiferten die Deutschen gegen das 'Weltjudentum' und schufen das Bild des 'ewigen Juden', der, getrieben, wurzellos, geldgierig die Gesellschaft zerstöre".
Diese Passage stellt nach Ansicht von Meyer einen direkten Zusammenhang zwischen ihm und den Nazis und der Judenverfolgung her. Vor Gericht erklärte der Ringier-Publizist, Mörgelis Kolumne erwecke den Eindruck, er sei ein verdeckter Antisemit. "Das ist ein fataler Vorwurf, der eindeutig zu weit geht", sagte Meyer.
Und Meyers Anwalt erklärte, dass es Mörgeli in seiner Kolumne nicht um die politische Auseinandersetzung gegangen sei, sondern einzig um eine bewusste Beleidigung. Wie ein Demagoge habe Mörgeli Zusammenhänge geschaffen, die es nicht gebe. Mörgelis Absicht sei gewesen, Meyer als Nazi und Antisemiten zu diffamieren.
Diesen Vorwurf wies der Zürcher SVP-Nationalrat zurück. In seiner Kolumne habe er nur darauf hinweisen wollen, dass Meyer in seinen Kommentaren nazistische Stereotype und Nazi-Vokabular verwende. "Ich selber bin von Meyer als Propagandaminister des SVP-Führers Blocher bezeichnet worden", erklärte Mörgeli.
Wer austeile, müsse auch einstecken können, gab Mörgelis Anwalt zu verstehen. Unabhängig davon sei keine Persönlichkeitsverletzung festzustellen. Entscheidend sei, wie die Kolumne von einem durchschnittlichen Leser verstanden werde. Und dieser sehe kaum einen Zusammenhang zwischen Meyer und dem Nationalsozialismus.
Strafverfahren möglich
In seiner Klage verlangt der Ringier-Publizist die Feststellung der Persönlichkeitsverletzung, die Veröffentlichung des Urteils in der Weltwoche, die Löschung des Artikels im Archiv sowie eine Genugtuungszahlung von 10'000 Franken. Meyers Klage richtet sich auch gegen die frühere Weltwoche-Herausgeberin Jean Frey AG.