Verlag scheitert im Verfahren um Kachelmann-Foto

Axel Springer - Das Medienhaus hat im Rechtsstreit um eine Aufnahme des Wettermoderators eine Niederlage in Strassburg einstecken müssen. Weitere Beschwerden im Fall Kachelmann sind noch hängig.

Im Rechtsstreit um die Veröffentlichung eines Fotos von Wettermoderator Jörg Kachelmann ist der Medienkonzerns Axel Springer mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Strassburger Richter wiesen am Donnerstag die Beschwerde des Medienunternehmens als unzulässig zurück.

Hintergrund des Verfahrens ist ein Foto, das im Juli 2010 in der «Bild»-Zeitung abgedruckt worden war und das Kachelmann mit nacktem Oberkörper im Gefängnis zeigte. Deutsche Gerichte verboten «Bild» später, das Foto erneut zu veröffentlichen.

Freie Meinungsäusserung versus Privatsphäre

Zudem musste Springer Kachelmann einen Teil der Verfahrenskosten erstatten. Laut einer Sprecherin des Strassburger Gerichtshofs handelte es sich um eine Summe im dreistelligen Euro-Bereich. Das Medienunternehmen sieht sein Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt.

Dem widersprachen die Richter nun: Die deutschen Gerichte hätten das Recht auf freie Meinungsäusserung richtig gegen das Recht Kachelmanns auf Privatsphäre abgewogen. Zwar sei das Foto nicht an sich entwürdigend, aber Kachelmann habe im Gefängnis nicht damit rechnen können, fotografiert zu werden. Die Strafe sei zudem gering ausgefallen.

Schmerzensgeldzahlungen an Kachelmann

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden (persoenlich.com berichtete). Wegen der Berichterstattung über den Prozess wurde Springer in anderen Verfahren zu Schmerzensgeldzahlungen an Kachelmann in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro verurteilt.

Dagegen legte das Medienunternehmen nach Angaben eines Sprechers Verfassungsbeschwerden ein, über die noch nicht entschieden sei. Von einer Entscheidung des Strassburger Gerichtshofs im Sinne des Verlags habe man sich mittelbar Auswirkungen auf diese Beschwerden in Karlsruhe erhofft, teilte der Sprecher mit. Man bedauere die Entscheidung des Strassburger Gerichts und teile dessen Einschätzung nicht. (sda/dpa/as)