Verleger klagen gegen SRG

SF-Newsportal - Behörden sollen SRG in Schranken weisen.

Der Verband Schweizer Presse erhebt beim Bundesamt für Kommunikation Beschwerde gegen die Internet-Projekte der SRG. Zugleich fordert er in einer Eingabe an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation, dass solange keine SRG-Begehren auf Erhöhung der Konzessionsgebühren für Radio und Fernsehen bewilligt werde, als die SRG Millionen von Gebührenfranken für die unzulässige und unnötige Konkurrenzierung der privaten Medienbetriebe missbraucht. Dies teilte der Verlegerverband am Donnerstag Nachmittag in einer Pressemitteilung mit. Er setzt damit die Massnahmen um, die einzelne Vertreter von Schweizer Presse schon auf "persoenlich.com" angekündigt hatten.

Mit seinem anfangs Dezember aufgeschalteten Nachrichtenportal mische sich das Schweizer Fernsehen und damit die halbstaatliche SRG erneut ins Kerngeschäft der privaten Medienunternehmen ein. Diese protestieren entschieden dagegen, dass die SRG die mit solchen Projekten verbundenen Risiken ausschliesslich durch zwangsweise erhobene Gebührengelder deckt. In vorausgegangenen Gesprächen hätten die Spitzen der SRG, darunter Präsident Jean-Bernard Münch und Generaldirektor Armin Walpen, den Verlegern ausdrücklich versprochen, nur sogenannten "added value" zu den gesendeten Programmen anzubieten. Das Resultat widerspreche diesen Zusicherungen krass, erklärte Hanspeter Lebrument, Präsident des Verbandes Schweizer Presse, der rund 150 private Medienbetriebe aller Grössen vertritt.

Der Verband fordert das BAKOM formell auf, die SRG in ihre konzessionsrechtlichen Schranken zu weisen und zu prüfen, wie deren Internet-Aktivitäten aus dem von Zwangsgebühren finanzierten Bereich ausgegliedert und dem normalen unternehmerischen Wettbewerb ausgesetzt werden können. In einem parallel zu der Beschwerde an das UVEK gesandten Brief fordern die Verleger Bundesrat Moritz Leuenberger auf, jeden Wunsch der SRG nach Erhöhung der Radio- und Fernsehkonzessionen abzulehnen, solange diese Millionen für die unlautere Konkurrenzierung der Privatwirtschaft erübrigen kann.