Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben heute bei einer Pressekonferenz in Berlin das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Philippe Léger, für die Rechtsmässigkeit der EU-Richtlinie eines Tabakwerbeverbots insbesondere für Pressemedien kritisiert.
"Sollten sich die EuGH-Richter in ihrer für Oktober erwarteten Gerichtsentscheidung dem Votum Légers anschließen, würde dies nicht nur eine neue dirigistische Grundlage für Werbeverbote auch in anderen Branchen schaffen, sondern gleichfalls einen grossen Schritt weiterer Machtkonzentrationen der EU zu Lasten der 25 Mitgliedsstaaten auslösen", so Georg Wronka, Hauptgeschäftsführer des ZAW.
Der Leiter Kommunikation + Multimedia des BDZV, Hans-Joachim Fuhrmann, erklärte, die Zeitungsverleger seien tief enttäuscht über die Erklärung des Generalanwalts. Es sei nicht nachvollziehbar und "logisch nicht zu erklären", wieso Zeitungen, die lokal, regional und allenfalls national verkauft würden, zu einer grenzüberschreitenden Verzerrung des Wettbewerbs führen sollten.
Mit Blick auf den deutschen Zeitungsmarkt sei es absurd, von grenzüberschreitenden Wirtschaftsgütern zu sprechen. Grundsätzlich seien Werbeverbote Denkverbote für die Bürger. Wer die Webung für legal hergestellte Produkte verbiete, so Fuhrmann, trete die Kommunikationsfreiheit mit Füssen und gefährde letztlich auch das wirtschaftliche Fundament der Presse.