Nach drei Zeitungsverträger-Streiks in Zürich und St. Gallen haben die Streikenden von ihrer Arbeitgeberin Zuvo AG schriftlich eine Kündigungsandrohung erhalten. Die Gewerkschaften werfen dem Unternehmen Rechtsmissbrauch vor und drohen mit rechtlichen Schritten. An den Streiks im August und September nahmen nach Gewerkschafts-Angaben 150 bis 200 Angestellte der Zustell- und Vertriebsorganisation Zuvo teil. Diese hätten nun vom Arbeitgeber eine schriftliche Verwarnung mit einer Kündigungsdrohung erhalten, teilten die Gewerschaften Kommunikation und comedia am Dienstag mit.
Sie verweisen auf das Streikrecht und bezeichnen den Drohbrief an die Streikenden als rechtswidrig. Die Gewerkschaften fordern die sofortige Rücknahme der Verwarnung durch die Zuvo. Andernfalls würden diese gerichtliche Schritte vorbereiten. Zuvo-Mediensprecherin Sonja Levy bestätigte auf Anfrage den Brief. Er sei an rund 70 Mitarbeitende gegangen, die dem Streikaufruf der Gewerkschaften Folge leisteten. Die Zuvo beruft sich laut Levy darauf, dass mit der Arbeitnehmervertretung eine Vereinbarung über einmalige Ausgleichszahlungen getroffen wurde. Dies sei für alle Angestellten bindend.
Hintergrund des Konflikts sind im März von der Zuvo erlassene Lohnkürzungen von bis zu 20 Prozent. Die Zuvo, die zu je 50 Prozent Tamedia und dem NZZ-Verlag gehört, stellte nach Protesten rund 450'000 Franken für diese einmaligen Ausgleichszahlungen bereit. Die Gewerkschaften erachteten das Angebot als mickrig und inakzeptabel und riefen zu Streiks auf. Die Zuvo mit rund 3600 Angestellten ist zuständig für die Zeitungsfrühzustellung in Zürich und grossen Teilen der Ostschweiz. (sda)