Verurteilung eines Journalisten aufgehoben

Bundesgericht - Das Bundesgericht hat die Verurteilung von Frédéric Nejad Toulami in Neuenburg aufgehoben. Dieser erwähnte in seinem Bericht über einen Doppelmord die Anwesenheit einer weiteren Person, obwohl ihm dies das Gericht untersagt hatte.

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hält das Bundesgericht fest, die Anwesenheit einer dritten Person während des Tötungsdelikts sei in der Öffentlichkeit bekannt gewesen. Deshalb habe das Gericht die Erwähnung dieser Tatsache nicht verbieten können.

Kurz bevor das Gericht die Nennung der Drittperson untersagte, hatte der Journalist eine Online-Meldung publiziert, in der er diesen Fakt erwähnte.

Die Massnahme sei nicht «geeignet» gewesen, um den Schutz dieser Drittperson zu gewährleisten, schreibt das Bundesgericht weiter. Für die Einschränkung eines Grundrechts müsse dies jedoch gegeben sein.

Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen weiter aus, sein Urteil bedeute nicht, dass die Erwähnung der Drittperson nicht deren Persönlichkeitsrechte verletzt haben könnte. Der Fall geht deshalb zur entsprechenden Beurteilung an das Kantonsgericht zurück.

Der Berufsverband Impressum begrüsste in einer am Montag veröffentlichten Medienmitteilung das Urteil des Bundesgerichts. Er bedauert jedoch, dass die Lausanner Richter das Vorgehen der Neuenburger Justiz nicht vehementer verurteilt haben. (Urteil 6B_601/2020 vom 6.1.2021) (sda/lol)