Verurteilung von SoZ-Redaktor bestätigt

"Fall Jagmetti" - Bundesgericht weist zwei Beschwerden ab.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Redaktors der SonntagsZeitung (SoZ) bestätigt. Er war von der Zürcher Justiz wegen Veröffentlichung vertraulicher Dokumente im Fall Jagmetti zu einer Busse verurteilt worden. Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche und die Nichtigkeitsbeschwerde des SoZ-Redaktors abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Die Entscheide liegen erst im Dispositiv vor, die Begründungen stehen noch aus. Die SonntagsZeitung hatte im Januar 1997 Auszüge aus einem als vertraulich klassifizierten Papier des damaligen Schweizer Botschafters Jagmetti in den USA veröffentlicht. Das Dokument enthielt Strategien zur Lösung des Streits um nachrichtenlose jüdische Vermögen. Jagmetti geriet wegen des darin verwendeten Vokabulars unter Druck und trat wenige Tage später zurück. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erstattete daraufhin Anzeige.