Verzicht auf Klage gegen Mörgeli

Frank A. Meyer - Publizist kritisiert Entscheid der Rechtskommission.

Der Journalist Frank A. Meyer verzichtet auf seine Persönlichkeitsschutzklage gegen Nationalrat Christoph Mörgeli, nachdem dessen parlamentarische Immunität nicht aufgehoben wird.

Frank A. Meyer hatte gegen den SVP-Politiker Klage wegen Ehrverletzung eingereicht, nachdem dieser den Ringier-Journalisten im April 2006 in seiner Weltwoche-Kolumne des Gebrauchs von "Nazivokabular" bezichtigt hatte. Anlass zum Rückzug ist für Frank A. Meyer die Entscheidung der Rechtskommission des Nationalrats vom 27. April 2007. Diese hatte dafürgehalten, dass ein Prozess gegen Nationalrat Mörgeli das Funktionieren des Parlaments behindern könne, weshalb dessen Immunität nicht aufzuheben sei.

Frank A. Meyer äussert sich dazu laut einer Mitteilung des Medienhauses Ringier wie folgt: "Ich nehme zur Kenntnis, dass das Parlament eine Zweiteilung unter den journalistisch Tätigen herbeiführt: nämlich solchen, die straflos alles publizieren können und den Berufsjournalisten, die dem Gesetz unterworfen bleiben." Diese Ungleichheit sei weder demokratisch noch rechtsstaatlich vertretbar.