Viele Wirtschaftsredaktoren dürfen mit Aktien handeln

Umfrage - "persoenlich.com" hat nachgefragt.

Das umfangreiche Aktiengeschenk eines Immobilienhändlers kostete den damaligen Bilanz-Chefredaktor 1992 den Job. Sein Kollege bei der Finanz und Wirtschaft, dem der gleiche Vorwurf gemacht wurde, blieb hingegen auf seinem Posten. Inzwischen gehört die F&W der Tamedia, die am vergangenen Donnerstag ihre Regeln für WirtschaftsredaktorInnen veröffentlicht hat. Doch wie strikt werden sie eingehalten? Und wie halten es die übrigen Deutschschweizer Wirtschaftstitel?

Der Presserat betrachtete den Fall 1992 als "gravierend" und vemutete, es sei "so etwas wie die Spitze eines Eisbergs". In seiner Stellungnahme forderte er: "Medienschaffende, die Wertpapiere von Publikumsgesellschaften besitzen, sollen sie entweder abgeben oder nicht über die entsprechende Branche schreiben."

Hehre Worte. Einige Publikationen -- darunter die Bilanz oder die HandelsZeitung -- reagierten denn 1992 auch mit internen Richtlinien, die gemäss Aussage beider Chefredaktoren bis heute gelten. In der Umsetzung gehen zehn Jahre später jedoch verschiedene Titel weniger weit. Die Tamedia etwa hat vor Wochenfrist ihre Regelung bekanntgegeben. Darin heisst es zwar in Übereinstimmung mit dem Presserat, wer regelmässig über bestimmte Unternehmen berichte, dürfe keine Wertpapiere dieser Firmen oder ihrer Konkurrenten besitzen.

Für den in der Praxis vermutlich aber weit häufigeren Fall, dass jemand nur gelegentlich über ein Unternehmen schreibt, gilt lediglich eine Sperrfrist: Dreissig Tage ab dem Entschluss, einen Artikel zu verfassen, darf der Autor nicht mit Papieren der betroffenen Firma handeln. Eine vergleichbare Regel kennen auch Cash (und mit ihm CashTV und Borsalino) oder das Anlegermagazin Stocks.

Die NZZ wiederum untersagt ihren WirtschaftsjournalistInnen generell kurzfristige und spekulative Börsenaktivität. Sie unterscheidet im Übrigen wie die Tamedia zwischen regelmässiger und gelegentlicher Berichterstattung: Wer nur ausnahmsweise über eine Firma schreibt, soll allfällige Interessenkonflikte dem Ressortleiter Wirtschaft, Gerhard Schwarz, offenlegen.

Schriftliche Richtlinien bestehen bei der NZZ aber keine. "Unsere Haltung ist seit je her die gleiche: Interessenkonflikte müssen grundsätzlich vermieden werden. Es geht darum, den Kollegen einen gewissen Geist zu vermitteln", erklärt Wirtschaftschef Schwarz. Zentral sei das Vertrauen in die MitarbeiterInnen. "Jede Regel schafft Umgehungsmöglichkeiten." Zwar habe man vor drei Jahren während der Börsenhausse und im Hinblick auf die bevorstehende Lancierung der NZZ am Sonntag darüber nachgedacht, Regeln schriftlich zu fixieren. "Nach dem Platzen der Börsenblase schlief das Projekt jedoch schnell ein", so Schwarz. Gegenwärtig sieht er keinen Handlungsbedarf, zumal Aufsetzen und Druchsetzen von Regeln seiner Meinung sehr schwierig sei. "Ein Feigenblatt bringt nichts. Und einen Überwachungsstaat wollen wir nicht."

Ähnliche Bedenken hegt Peter Schuppli, stellvertretender Chefredaktor der Finanz und Wirtschaft. "Regeln sind schwierig zu überprüfen, und Grenzen schwer zu ziehen. Was heisst beispielsweise 'Branche'? Darf beispielsweise ein Halter von Nestlé-Aktien nicht mehr über Coca Cola schreiben?" Entsprechend bezeichnet er die Regelung des Presserats auch als "Wischi-Waschi-Formulierung", um sogleich zu präzisieren: "Die Diskussion des Themes erachte ich als sehr wichtig. Sie ist bei uns an Redaktionssitzungen auch ein Dauerbrenner." Wie Schwarz setzt Schuppli auf das Vertrauensprinzip. "Die Redaktoren wissen haargenau, was sie nicht dürfen."

Vertrauen steht auch für Dirk Schütz im Zentrum, dem Chefredaktor des Ringier-Titels Cash, wo alle Mitarbeiter eine Richtlinie für Wirtschaftsjournalisten unterschreiben müssen. "Unsere Regelung ist einem internen Screening zufolge vorbildlich", sagt er. Wer private Beteiligungen besitze, müsse sie gegenüber einem Ringier-Anwalt offenlegen. Vergleichbare Transparenz fordert HandelsZeitungs-Chefredaktor Kurt Speck. "Redaktionsmitglieder müssen ihre berufsrelevanten Besitzverhältnisse gegenüber der Chefredaktion offenlegen."

Einig sind sich Schuppli, Schütz und Speck darin, dass man Wirtschaftsjournalisten das Handeln mit Wertpapieren nicht verbieten soll. "Man muss die Sprache der Leser sprechen und ihre Probleme kennen", findet etwa Schuppli. Und Schütz, der die Umsetzbarkeit der strikten Presseratsregelung bezweifelt, meint: "Wir sind hier praxisnäher. Wirtschaftsjournalisten sind frei, Geschäfte zu tätigen. Das ist Teil unserer Arbeit."

Pikant an der Situation der Finanz und Wirtschaft ist allerdings der Umstand, dass ihre Besitzerin die Tamedia ist. Gelten deren "strikte Regeln" zum Garantieren der "Unabhängigkeit in der Berichterstattung" demnach doch nicht für alle Titel des Hauses? "Die Finanz und Wirtschaft ist eine Ausnahme", bestätigt Tamedia-Sprecherin Anja Lüthi. "Sie ist innerhalb unseres Unternehmens ein eigenständiger Verlag mit einem eigenen Herausgeber."

Erklärungsbedürftig ist aber auch, warum die SonntagsZeitung Ende Juni interne Richtlinien publiziert hat, die strenger sind als die nun im Tagi veröffentlichten. So dürfen bei der SoZ die regelmässig Schreibenden zusätzlich weder Handlungsvollmachten für Dritte besitzen noch Familienangehörige "und andere ihnen verbundene Personen" zum Handel veranlassen. Und bei den gelegentlich schreibenden AutorInnen läuft die Sperrfrist länger, nämlich bis dreissig Tage nach Erscheinen des betreffenden Artikels. Ausserdem gilt diese Regel auch für Ressortleitung und Chefredaktion. Welche Version gilt nun? "Die ausführlichere", lautet Lüthis Antwort. Im Tages-Anzeiger habe es sich um eine Zusammenfassung gehandelt.

Übereinstimmend wird als schärfste Sanktion eines Verstosses bei allen Titeln die fristlose Entlassung angedroht. An konkrete Verstösse kann sich aber keiner der Befragten erinnern. Also handeln Wirtschaftsredaktoren ethisch. Oder geschickt.