Die SRG ist vom Bezirksgericht Dielsdorf wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt worden. Das erstinstanzliche Urteil steht laut der "Sonntagszeitung" im Zusammenhang mit einem Dokumentarfilm des Tessiner Fernsehens. Darin zeigt der Sender mit Bildmaterial der italienischen Ermittler und mit voller Namensnennung einen Mann aus Zürich, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen angeblicher Geldwäscherei für die Mafia seit 2004 ermittelt. In diesem achtjährigen Verfahren ist es bis heute zu keiner Verurteilung gekommen. Eine Namensnennung zumal bei einem laufenden Verfahren sei nur bei Personen der Zeitgeschichte gerechtfertigt, hält das Gericht fest. "Bestrafung ist nicht die Aufgabe der Medien, sondern der Strafverfolgungsbehörden", so die Richter. (SoZ)
Vom Bezirksgericht Dielsdorf verurteilt
SRG - Namensnennung im Dokfilm war nicht rechtens.