Die SRG wendet sich wegen eines vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beanstandeten Wein-Werbespots ans Bundesverwaltungsgericht. Sie hält es im konkreten Fall für unverhältnismässig, dass sie die gesamten Nettoeinnahmen aus dem Spot dem Bund abliefern soll. Der vom BAKOM beanstandete Wein-Spot im Schweizer Fernsehen enthielt ein unzulässiges Verkaufsangebot. Eingeblendet wurden zeitweise die Internet- Adresse der Weinkellerei und eine Telefonnummer zum Bestellen. Der Film wies auch auf ein limitiertes Sonderangebot samt Preis hin. Die SRG habe schnell festgestellt, dass der Spot gegen das Verbot von Verkaufsangeboten verstosse, teilte Sprecher Daniel Steiner am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mit. Der Film sei in Absprache mit dem BAKOM angepasst und korrekt ausgestrahlt worden.
Das Verbot von Verkaufsangeboten verletzte der Spot nach Angaben von Steiner "nur wenige Sekunden" lang. Es handelte sich zudem um die erste von einem SRG- Sender ausgestrahlte Alkoholwerbung, nachdem der SRG am 1. Februar 2010 Werbung für Bier und Wein erlaubt worden war. Angesichts dieser Umstände hält es die SRG für unverhältnismässig, das das BAKOM die gesamten Nettoeinnahmen für den Spot - sie bewegen sich im Rahmen von 160'000 Franken - einziehen will. Sie hofft, dass sich die Summe mit dem Gang vor das Bundesverwaltungsgericht "zumindest massgeblich reduziert". (sda)