comedia, die Mediengewerkschaft, anerkennt in ihrer Vernehmlassung zur Teilrevision der Postverordnung grundsätzlich den Reformbedarf beim geltenden System der Presseförderung und begrüsst den Entscheid des Bundesrates, mögliche kurzfristige Verbesserungen im Rahmen des geltenden Postgesetztes zu veranlassen. Es mache in ihren Augen mithin wenig Sinn, dass unter dem aktuell gültigen System Geld vorab an Verlage verteilt werde, die eine derartige Unterstützung kaum nötig haben und auf der anderen Seite die Lokal- und Regionalpresse, welche in der heutigen Wirtschaftslage einen schwierigen Stand hat, verhältnismässig wenig von den Förderbeiträgen profitiere, wie es in der entsprechenden Mitteilung heisst.
Aus diesem Grund spricht sich comedia dafür aus, dass es im Rahmen der Beiträge des Bundes an die Post zu einer Umschichtung der Mittel im Umfang von mindestens 20 Millionen Franken zugunsten der kleinauflagigen Regional- und Lokalpresse kommt. Gleichzeitig weist comedia aber darauf hin, dass bei der Bemessung der umzuschichtenden Mittel und der dafür notwendigen Preisverschiebung zulasten von grossauflagigen Titeln die Interessen der Post angemessen zu berücksichtigen seien. comedia plädiert denn auch "entschieden" für eine Lösung, die es der Post erlaubt, ihre auch im Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherung wichtigen Grosskunden zu behalten. Es könne kaum das politische Ziel des Bundesrates sein, die grossen Titel aus dem Kreis der Postkunden hinauszudrängen und die Post in der Folge nachhaltig zu schwächen.
Mit Blick auf diese Situation, sei es für comedia jedoch unverständlich und nicht akzeptabel, dass der Bundesrat seine Vorlage mit einem Sparprogramm zu verknüpfen sucht, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Diese Dominanz der Sparoptik berücksichtige zu wenig, wie weitreichend sie sich auf andere Bundesaufgaben auswirkt und führe ganz allgemein den Begriff Presseförderung wie auch den dahinter stehenden gesetzlichen Auftrag ad absurdum. Unverständlich sei für comedia schliesslich auch die Intention des Bundesrates, Vorzugspreise nur noch mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Publikationen zu gewähren. Mit dieser Vorgabe würde eine unannehmbare Vielzahl von Titeln vom Vorzugstarif der Post ausgeschlossen; und das, obwohl diese erwiesenermassen wichtige Leistungen für die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz erbringen würden.