Tele Ostschweiz (TVO) erhält vorerst vom Bund noch keine Gebührengelder. Eine Beschwerde des Winterthurer Konkurrenten Tele Säntis gegen die Konzessionserteilung an Tele Ostschweiz hat aufschiebende Wirkung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, wie der Initiant von Tele Säntis, der Winterthurer Medienunternehmer Günter Heuberger (Tele Top), am Freitag mitteilte. TVO hatte beantragt, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht aber abgelehnt.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte im vergangenen Herbst die TV-Konzession für die Kantone St. Gallen, beide Appenzell und Teile des Thurgaus dem Sender TVO zugesprochen, der zur St. Galler Tagblatt AG gehört. Heubergers Tele Säntis ging leer aus und legte Beschwerde ein.
Die Konzession gilt für die nächsten zehn Jahre. Der konzessionierte Sender erhält vom Bund jährlich 2,2 Millionen Franken. TVO kündigte nach dem positiven Konzessionsentscheid einen Ausbau seines Programm und die Schaffung von rund zehn neuen Stellen an. (sda)