Vorschlag geht in die Vernehmlassung

Presseförderung - Neuer Versuch der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates.

Der Bundesrat hat am Mittwoch den neuen Vorschlag der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrats zur Presseförderung in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht eine Verfassungsänderung zur Förderung der Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien vor, wie das UVEK mitteilte. Die Schweiz kennt bis heute nur eine indirekte, auf das Postgesetz gestützte Presseförderung durch verbilligte Posttaxen für den Versand von Zeitungen und Zeitschriften. Der jetzt vorgeschlagene Verfassungsartikel lautet: "Der Bund fördert die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien. Er anerkennt dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene für den gesellschaftlichen Zusammenhalt."

Heute überweist der Bund der Post jährlich rund 100 Millionen Franken in Form von indirekten Subventionen für die verbilligte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften. Wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreibt, profitieren davon aber weniger die durch den Konzentrationsprozess am stärksten betroffenen Regional- und Lokalzeitungen, sondern primär die Mitgliedschafts- und Freizeitpresse mit hoher Auflage. Die neue Verfassungsbestimmung soll einen Wechsel von diesem unbefriedigen System der indirekten Unterstützung durch verbilligte Posttaxen zu einer direkten Subvention von Pressererzeugnisse ermöglichen.