Wahrheitspflicht verletzt

Weltwoche - Beschwerde gegen Flüchtlingsartikel teilweise gutgeheissen.

Die "Weltwoche" hat gemäss Schweizer Presserat in einem Artikel über angebliche Asylrechtsmissbräuche die Wahrheitspflicht verletzt und Informationen unterschlagen. Zudem hätten die Betroffenen nicht Stellung nehmen können. Eine Beschwerde von Anwälten von Asylsuchenden wurde teilweise gutgeheissen, wie der Presserat am Dienstag mitteilte. Nicht verletzt habe die "Weltwoche" die Berichtigungspflicht.

Im Artikel "Fluchtgründe ab Fliessband" vom 28. Juni 2007 prangerte die "Weltwoche" ausgehend von zwei Beispielen Asylmissbräuche an. Ein äthiopischer Asylbewerber habe im Mai 2007 Asyl erhalten, nachdem 2004 sein Asylantrag und 2005 sein Wiedererwägungsgesuch abgelehnt worden seien.

Gemäss dem Artikel wurden die Fluchtgründe an die 2005 geänderte Praxis der Asylrekurskommission angepasst, wonach Militärdienstverweigerern aus Eritrea neu grundsätzlich Asyl gewährt wird.

Die unbestrittenen Fakten genügten nach Ansicht des Presserates nicht, um den von der Zeitschrift zumindest in den Raum gestellten Missbrauch zu belegen. Der Autor hätte darlegen müssen, weshalb die Behörden in dem Einzelfall von ihrer ursprünglichen Einschätzung abgerückt sind.

Die "Weltwoche" wäre gemäss Presserat verpflichtet gewesen, "der Leserschaft zusätzliche Informationen zum geschilderten generalisierbaren Asylrechtsmissbrauch zu liefern". Zudem hätte sie eine offizielle Stellungnahme der zuständigen Behörde einholen müssen. Die zitierten "verschiedenen Stimmen aus der Verwaltung" hätten nicht ausgereicht.

Der Presserat wirft der "Weltwoche" weiter vor, sie habe den Anwälten, denen zweifelhafte Geschäftspraktiken unterstellt wurden, keine Gelegenheit gegeben, zu den schweren Vorwürfen Stellung zu nehmen. (sda)