Wegen Verletzung der Sponsoringregeln gebüsst

Ringier TV - "Gesundheit Sprechstunde" muss Einnahmen abliefern.

Ringier TV, Produzentin der Sendung "Gesundheit Sprechstunde", wird wegen Verletzung der Werbe- und Sponsoringbestimmungen gebüsst. Der Sender muss zudem einen Teil der unrechtmässig erzielten Einnahmen abliefern.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hatte gegen Ringier TV ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet. Nun hat es eine Busse von 5000 Franken ausgesprochen, wie BAKOM-Sprecherin Caroline Sauser am Dienstag auf Anfrage sagte. Sie bestätigte einen Vorabdruck der Zeitschrift "Gesundheitstipp", die am Mittwoch erscheint.

Die Höhe des Betrages, den Ringier TV aus den Einnahmen zurückerstatten muss, wird nicht genannt. Das BAKOM habe das Verhältnismässigkeitsprinzip angewandt und den Betrag reduziert, hält Ringier TV jedoch in einer Stellungnahme fest. Ringier TV akzeptiert den Entscheid denn auch. Der Sender habe Werbe- und Sponsoringbestimmungen übertreten, sagte Hans Jürg Deutsch, der Leiter der beanstandeten Sendung, auf Anfrage.

Der Entscheid des BAKOM werde nicht angefochten, zumal das BAKOM auch einige der Anklagepunkte fallen gelassen habe. Übrig geblieben seien nur zwei Verstösse, im Zusammenhang mit den Sponsoren FMH und Lungenliga. Die FMH wurde als Sponsorin genannt, obwohl sie nur Sponsorengelder von Dritten an Ringier weiterleitete. Laut BAKOM hätten die Geldgeber als Sponsoren genannt werden müssen. Auch bei der Lungenliga wurden die Sponsoringbestimmungen verletzt.