Wegen versuchter Nötigung verurteilt

Klaus J. Stöhlker - PR-Berater muss 20 000 Franken Busse bezahlen.

Der Zürcher PR-Berater Klaus J. Stöhlker muss wegen versuchter Nötigung eine Busse von 20 000 Franken bezahlen. Stöhlker drohte dem umstrittenen Vitamin-Promotor Matthias Rath mit einer "Informationsbombe", um Honorarforderungen durchzusetzen.

Zuerst kämpften sie gemeinsam für eine Vitamin-Initiative, dann kam es zum Zerwürfnis zwischen Stöhlker und Rath. Laut Stöhlker war die Zusammenarbeit unzumutbar geworden, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Volksinitiative waren nicht mehr gegeben.

Am 15. Juni 2004 teilte Stöhlker der Health Foundation von Rath in einem E-Mail mit, dass er die Niederlegung seines Mandats als PR- Berater mit einer Medienmitteilung öffentlich machen werde. Im Communiqué äusserte Stöhlker auch Kritik an Raths Organisation.

Gleichentags liess Stöhlker bei einem Telefonat mit Raths Stiftung wissen, dass er eine "Informationsbombe" hochgehen lassen werde. Ausserdem setzte er der Health Foundation ein Ultimatum.

Gemäss Staatsanwaltschaft wollte Stöhlker mit der Ankündigung von Informationen ein ausstehendes Honorar von mehr als 180 000 Franken eintreiben. Raths Stiftung zahlte allerdings nicht.

Informationsbombe falsch verstanden

Wegen versuchter Nötigung musste sich Stöhlker am Dienstag vor dem Bezirksgericht Meilen ZH verantworten. Der Vorwurf sei völlig unbegründet, sagte der PR-Berater beim Prozess. Er habe der Health Foundation lediglich mitgeteilt, dass er sein Mandat niederlegen werde und dass er die Zahlung des berechtigten Honorars erwarte.

Den Begriff "Informationsbombe" habe Rath, der sich verfolgt gefühlt habe, völlig falsch verstanden. Damit habe er nur eine Mitteilung mit öffentlicher Resonanz gemeint, sagte Stöhlker.

In seinem Urteil folgte der Einzelrichter des Bezirksgerichts Meilen der Anklage und verurteilte Stöhlker wegen versuchter Nötigung. Die Medienmitteilung, die Stöhlker angekündigt habe, sei geeignet gewesen, den Ruf der Health Foundation zu schädigen.