Weglassen von Details war zulässig

Aargauer Zeitung - Presserat weist Beschwerde von SVP-Nationalrat zurück.

Die "Aargauer Zeitung" hat in der Berichterstattung über die Strafanzeige einer Privatperson gegen den Aargauer SVP-Nationalrat Lieni Füglistaller keine wichtigen Informationen unterschlagen. Zu diesem Schluss kommt der Schweizer Presserat.

Der Presserat wies die Beschwerde gegen drei Berichte in der Regionalausgabe der "Aargauer Zeitung" (AZ) für das Freiamt ab. Die Beschwerde stammte von der Person, die im vergangenen September die Strafanzeige gegen Füglistaller eingereicht hatte.

In der Strafanzeige waren Verstösse gegen die Vorschriften des Kantons Aargau zum Aufstellung von Wahlplakaten gerügt worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mittlerweile ein.

Der Anzeigeerstatter beschwerte sich beim Presserat, dass die AZ nicht über alle in der Strafanzeige genannten Verstösse berichtet habe. Etwa sei unterschlagen worden, dass die SVP-Plakate für die eidgenössischen Wahlen auch in der Verbotszone ausserorts aufgestellt worden seien.

Beschränkung auf den Kern

Der Schweizer Presserat teilt diese Sicht der Dinge nicht. Ein wesentlicher Teil der journalistischen Tätigkeit bestehe darin, die vorhandenen Informationen zu bearbeiten und in eine verständliche Form zu bringen, teilte der Presserat am Dienstag mit.

Dieser journalistische Prozess sei "zwangsläufig mit einer Beschränkung auf den Sachverhaltskern und der Weglassung von Details verbunden". Diese Auswahl der zu veröffentlichenden Informationen stehe grundsätzlich im freien journalistischen Ermessen.

Wer in einer der Öffentlichkeit interessierenden Angelegenheit eine Strafanzeige einreiche, müsse sowohl mit Zustimmung als auch mit Kritik rechnen. Dies gelte erst recht, wenn der Anzeiger den Sachverhalt den Medien selber zutrage. (sda)