Der Streit zwischen Coop und dem Konsumentenmagazin K-Tipp wegen dessen Preisvergleiche geht weiter: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das von Coop initiierte Strafverfahren zwar eingestellt. Coop will aber vor dem Einzelrichter Rekurs einlegen.
Coop hatte im Sommer letzten Jahres gegen den K-Tipp Strafklage wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Die Zeitschrift hatte im März einen Preisvergleich veröffentlicht, der gemäss Auffassung von Coop mehrere Fehler aufwies und sämtliche Qualitätsaspekte ausklammerte, wie damals mitgeteilt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Einstellungsverfügung erlassen. Gemäss Mitteilung vom K-Tipp haben sich damit die Vorwürfe an den Text als "unhaltbar" erwiesen. Der beanstandete Artikel "entspricht der Wahrheit", zitiert K-Tipp aus der Begründung der Staatsanwaltschaft. Der Warenvergleich beruhe auf einer "sachlich klaren und ohne weiteres nachvollziebaren Grundlage", und von einer "Verfälschung kann keine Rede sein".
Coop will Grundsatzentscheid
Coop bestätigte am Dienstag die Einstellungsverfügung. Die Klage sei damit aber gar nicht vor einen Richter gekommen, sagte Coop-Mediensprecher Jörg Birnstiel auf Anfrage. Coop legt deshalb gegen die Einstellung Rekurs beim Einzelrichter ein. Coop ist, obwohl Preisvergleiche nach der Lancierung der Prix-Garantie-Produkte für Coop besser aussehen, immer noch der Auffassung, dass damals "amateurhaft" und "nicht sauber" vorgegangen worden war.