Weiterer Schachzug gegen SRG

Verleger - Argumentieren mit Rechtsgutachten.

Seit einiger Zeit kritisieren die Verleger, dass die SRG einen eigenständigen Online-Bereich aufbaue. Laut "SonntagsZeitung" umfasst die Online-Redaktion bereits rund 30 Mitarbeitende, ein Bereichsleiter werde seit Monaten gesucht ("persoenlich.com" berichtete). Weiter stellen sich die Verleger gegen die Publikation von Meldungen in Textform ohne ergänzende audiovisuelle Inhalte.

Nun stellte der Verband Schweizer Medien am Freitag ein Rechtsgutachten vor, das die Online-Aktivitäten der SRG aus juristischer Sicht beleuchtet. Das von Urs Saxer, Rechtsanwalt und Professor an der Universität Zürich, erstellte Papier kommt zum Schluss, dass das Online-Angebot des Schweizer Fernsehens und Radios bereits heute die gesetzlich festgelegten Grenzen überschreitet. Es dürfe keinesfalls weiter ausgebaut werden.

SRG-Online-Angebote sollen erlaubt sein, jedoch nur wenn sie eine notwendige Ergänzung darstellen. "Aus gesetzgeberischer Sicht ist die Beschränkung auf die Notwendigkeit sehr zentral, denn nur dann können Inhalte Teil des Service Public sein." Und mit Bezug auf die Konzessionsvorgaben sagt Saxer, dass beim Online-Angebot ein direkter Bezug zu einzelnen Sendungen gegeben sein müsse. Ausserdem schreibe das Gesetz vor, dass die SRG auf andere Medien, insbesondere die Presse, Rücksicht nehmen müsse.

Deshalb sei im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und in der Konzession der SRG festgehalten, dass sich deren Zusatzangebote auf notwendige Informationen zum Service-Public-Angebot beschränken müssten.

Der Verband zeigt Verständnis, dass die SRG das Internet als einen weiteren Distributionskanal nutzt und eindeutig programmbezogene Aktivitäten entfaltet. "Sie darf aber auf gar keinen Fall ein neues Medium etablieren und dies mit Werbung alimentieren. Es würde auch nicht akzeptiert, wenn die SRG eine nationale digitale Tageszeitung machen würde, folglich soll das auch nicht im Online-Bereich möglich sein."

Aus den Ergebnissen des Rechtsgutachtes präsentierte der Verband drei Hauptforderungen:

1. Keine weitere Ausdehnung der Werberechte der SRG zulasten der privaten Medien

2. Online ist die Zukunft der privaten Medien

3. Die Politik muss den Service Public für den Rundfunk definieren

Im Anschluss an die Medienkonferenz hat "persoenlich.com" Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument zu den Hauptforderungen befragt.

Herr Lebrument, Sie wollen der SRG auf Verordnungsstufe Online-Werbung verbieten. Warum?

Jetzt ist es so, dass der Bundesrat in irgend einer Mittwochssitzung entscheiden kann, dass SRF online Werbung schalten darf. Für uns Verleger ist es zentral, dass SRF auf Online-Werbung verzichten muss, deshalb wollen wir dies auf Gesetzesstufe verankern.

Können Sie Ihre zweite Forderung „Online ist die Zukunft der privaten Medien“ erläutern?

Hier geht es darum, dass die SRG sich im Online auf die Verbreitung beschränken muss, und auf die Begleitung. News zum Beispiel können durch Hintergrund-Beiträge ergänzt werden. Jedoch soll die SRG auf dem Online-Portal keine eigenen Themen setzen, die im Fernsehen oder im Radio nicht erwähnt werden, also etwa keine eigenen Kochkurse anbieten.

Sie fordern zudem, dass die Politik den Begriff "Service Public" neu definieren muss. Wie konkret stellen Sie sich das vor?

Das Parlament muss Stellung beziehen. Es muss definieren, was "Service Public"“ heisst. "Service Public" meint alle Leistungen, die notwendig sind, damit die gesamte Bevölkerung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Nun wurde in der Vergangenheit aber der Begriff immer breiter interpretiert, so dass Unterhaltung nun auch dazu gehört. Die Politik muss sich hinsetzen und definieren, was "Service Public" heute bedeutet.

Welche Schritte stehen nun an?

Wir werden das Rechtsgutachten nun mit dem SRG-Verwaltungsratspräsident Jean-Bernard Münch und mit Generaldirektor Roger de Weck besprechen. Dann wollen wir im Zuge der kleinen Revision des Radio- und Fernsehgesetzes verankern, dass die SRG auch online keine Werbung schalten darf. Zudem gilt mit Bundesrätin Doris Leuthard unsere Ergebnisse zu besprechen. Unser zentrales Anliegen ist es, die SRG beim Online klar zurück zu drängen. Sie muss Rücksicht nehmen auf die Privaten.