Politische Werbung an Radio und TV bleibt auch weiterhin verboten. Der Nationalrat hat es im Rahmen der Debatte zum neuen Radio- und Fernsehgesetz abgelehnt, die Werbebestimmungen zu lockern.
Hans Killer (SVP/AG) hatte gefordert, das Verbot für politische Werbung im Radio und im Fernsehen müsse aufgehoben werden. Davon wollte eine Mehrheit im Nationalrat aber nichts wissen. Die Gegner argumentierten, dass für Parteien mit viel Geld ein Vorteil geschaffen würde.
Vorteil für finanzstarke Parteien
Die Änderung sei aus demokratiepolitischen Gründen abzulehnen, sagte Matthias Aebischer (SP/BE). Der Antrag sei ein Angriff auf die Demokratie, hielt Regula Rytz (Grüne/BE) fest. Finanzstarke Parteien könnten sich übermässig in Szene setzen, gab Viola Amherd (CVP/VS) zu bedenen. Die CVP/EVP-Fraktion wolle aber, dass "Argumente, nicht Banknoten zählen".
Bundesrätin Doris Leuthard warnte, Wahl- und Abstimmungskämpfe würden massiv verteuert, wenn das Werbeverbot aufgehoben würde. Wer viel Geld habe, könne sich die Zustimmung kaufen. Das wolle der Bundesrat nicht.
Regionalfenster auf eine Stunde beschränken
Knapp angenommen wurde ein Antrag von Christian Wasserfallen (FDP/BE), der verlangte, die regionalen Radiofenster der SRG seien auf täglich maximal eine Stunde zu beschränken. Ein allfälliger Ausbau der Regionaljournale der SRG würde den regional verankerten Privatradios in hohem Mass Schaden zufügen, argumentierte Wasserfallen. Der Rat stimmte mit 92 zu 91 Stimmen zu.
Kommissionssprecher Martin Candinas (SVP/GR) argumentierte vergeblich, heute seien diese regionalen Fenster im Schnitt nur 40 Minuten lang. Sie seien in den letzten Jahren reduziert worden. (sda)