Werbung für leichte Alkoholika erlaubt

SF - Neue Regelung ab 1. Februar 2010.

Was bisher gesetzlich unzulässig war, ist sehr bald erlaubt: Ab dem 1. Februar darf in den Programmen der SRG TV-Werbung und -Sponsoring für leichte Alkoholika gezeigt werden. Die Ausstrahlung darf in den einzelnen Programmen, im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, frühestens nach den abendlichen Hauptausgaben der Nachrichten-Sendungen erfolgen. Die Ausnahme bilden Live-Sport-Übertragungen: Dort gelten keine zeitlichen Restriktionen.

Gemäss Gesetzgebung zugelassen sind alle alkoholischen Produkte, die ausschliesslich durch Vergärung gewonnen werden – zum Beispiel Bier und Wein – und deren Alkoholgehalt 15 Volumenprozent nicht überschreiten.