Die in den letzten Tagen von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) behandelten Beschwerden richteten sich ausschliesslich gegen Publikationen von SRF und Radio Télévision Suisse (RTS). Drei Beschwerden gegen einen Beitrag des Westschweizer Radios über Hilfsdienste von kubanischem Medizinpersonal im Ausland wurden gutgeheissen, wie die UBI in einer Mitteilung schreibt.
Dabei handelt es sich um dem Bericht «Les médecins cubains envoyés à l'étranger en renfort dans la lutte contre le coronavirus» aus der RTS-Sendung «Tout un monde» vom 13. Mai 2020. Der Bericht sei einseitig und verschweige wesentliche Fakten, hält die Komission fest. Damit verunmögliche er dem Publikum, sich eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots zu bilden.
Anforderungen eingehalten
Die Mehrzahl der in den letzten Monaten bei der UBI eingegangenen Beschwerden betraf die Corona-Berichterstattung von SRF. Gerügt werde regelmässig eine einseitige Darstellung der Skeptiker von Corona-Massnahmen. In den Beiträgen über entsprechende Gruppierungen würden stets problematische Aspekte wie die Nähe zu Verschwörungstheorien (QAnon) oder zu rechtsextremen Kreisen ins Zentrum gerückt, die jedoch eine kleine Minderheit beträfen. Über die Mehrheit und deren Anliegen würde nicht berichtet, heisst es in der Mitteilung.
Diese Kritik wurde auch von Mitgliedern der UBI in Bezug auf einzelne Beiträge zu den Demonstrationen vom 29. August 2020 gegen die Corona-Massnahmen in Berlin geteilt. Nach intensiver Diskussion kam die UBI aber zum Schluss, dass auch der zweiteilige Beitrag in der «Tagesschau»-Hauptausgabe vom 29. August 2020 die programmrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten hat und wies die entsprechende Beschwerde ab.
Weitere Beschwerden abgewiesen
Ebenfalls abgewiesen wurde jene Eingabe gegen einen «Rundschau»-Beitrag über Corona-Verschwörungstheorien. Der klar ersichtliche Fokus sowie die transparent vermittelten Informationen erlaubten eine freie Meinungsbildung des Publikums, hält die UBI fest. Auch bei zwei «Schweiz Aktuell»-Beiträgen und entsprechenden Online-Artikeln zu Geschäften mit Pensionskassengeldern sowie dem Beitrag «Fake-Check: Wie schädlich ist 5G?» von «10vor10» sah die Kommission keine Verletzung des Radio- und Fernsehrechts. (pd/lom)