Wie reisserisch dürfen Fotos sein?

Berichterstattung - Diskussion nach Madrid neu aufgeflammt.

Immer wieder stellt sich Journalisten die Frage, mit welchen Bildern über Attentate oder Katastrophen mit Toten und Verletzten berichtet werden darf. So hinterfragt auch die Mittelland Zeitung in ihrer Mittwochsausgabe, wieviel Brutalität den Medienkonsumenten zugemutet werden darf.

In den Richtlinien der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten heisst es: "Fotografien und Fernsehbilder von Unglücksfällen, Katastrophen und Verbrechen müssen die Menschenwürde respektieren und darüberhinaus die Situation der Familie und der Angehörigen der Betroffenen berücksichtigen (...)". Diese Richtlinien seien sehr vage formuliert, wie der Präsident des Schweizer Presserates, Peter Studer, zugibt. Dennoch habe sich gezeigt, dass die Schweizer Redaktoren ihre Berichterstattung, im Gegensatz zu den spanischen Kollegen, zurückhaltend bebildert hätten.

Die Bildsprache der Schweizer Titel wies ihrerseits ebenfalls Unterschiede auf: Die Luzerner Zeitung zum Beispiel hat als eine der wenigen grösseren Tageszeitungen keine Bilder von Verletzten gezeigt. Ein Chefredaktorenentscheid, der gemäss MZ positive Leserreaktionen provozierte. Beim Tages-Anzeiger hingegen sind gut 20 negative Rückmeldungen von Lesern zur Bebilderung eingegangen. Dies, obwohl die Redaktion ihre Berichte nach eigenen Aussagen "zurückhaltend bebildert" hatte.

Für Presseratspräsident Studer ist klar, dass die Entscheidung, was gezeigt werden darf und was nicht, jeweils bei den einzelnen Redaktionen liegen muss. Diese müssten eine Güterabwägung vornehmen, die den Informationsgehalt eines Bildes einbeziehe. Guido Pelli, Leiter der Bildredaktion der Berner Zeitung, ist gleicher Meinung: "Man muss von Fall zu Fall entscheiden, was man zeigen kann und was nicht", so Pelli. Interne Richtlinien, was man zeigen darf und was nicht, gebe es bei der BZ keine.