Bei der Staatsanwalt ist eine weitere Anzeige gegen das Schweizer Fernsehen eingegangen. Dies berichtet der SonntagsBlick in seiner aktuellen Ausgabe. "Meine Klientin ist in der Sendung vom 19. Dezember mutmasslich in ihrer Persönlichkeit verletzt worden", sagt Anwalt Thomas Brunner. Im Beitrag der Sendung "Kassensturz" ging es laut SonntagsBlick um Aufnahmen mit versteckter Kamera. Brunner: "Es ist strafrechtlich zu sanktionieren, dass Menschen ohne deren Einwilligung gefilmt werden."
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