"Wir beanspruchen einen angemessenen Anteil"

Andreas Meili - Auch die regionalen TV-Sender sollen künftig aus dem Gebührentopf schöpfen können. Doch nicht allenorts darf man sich auf Subventionen freuen: Wo Lokalfernsehen ohne Verluste betrieben werden kann, sollen auch keine Mittel fliessen, sagen Vertreter vom Bakom. Ob TeleZüri in den Genuss staatlichen Gelder kommt, ist damit fraglich. Andreas Meili, Leiter der elektronischer Medien von Tamedia begründet gegenüber "persoenlich.com", weshalb TeleZüri seiner Ansicht nach Zuschüsse verdient. Das Interview:

Herr Meili, die Regionalsender sollen künftig maximal 35 Millionen aus dem staatlichen Gebührentopf erhalten? Sind Sie glücklich über dieses Ergebnis?

Das Gebührensplitting ist gerechtfertigt, weil es die Politik im Zuge der Revision des RTVGs nicht geschafft hat, den Markt soweit zu liberalisieren, dass er auch ohne Gebührensplitting spielt. Das Splitting verstehe ich deshalb als Korrektiv für den stark regulierten und verzerrten Markt zwischen dem öffentlichen und privaten Rundfunk.

Gemäss Bakom soll TeleZüri keine Gebührengelder erhalten, weil sich der Sender im Raum Zürich selber finanzieren könne. Was sagen Sie dazu?

Die Sache ist noch nicht beschlossen. Bakom-Chef Martin Dumermuth sagte lediglich, dass man die Situation in Zürich prüfen müsse. Wir beanspruchen unabhängig von der Wirtschaftskraft der Region für den Service Public, den wir für die Region Zürich erbringen, einen angemessenen Anteil. Die Grundidee des Gebührensplittings ist doch gerade, dass jene Sender Gelder erhalten, die den konzessionierten Leistungsauftrag erfüllen. Also sollte dies auch das Hauptkriterium für die Vergabe der Gebühren sein.

Braucht denn TeleZüri staatliche Zuschüsse um überleben zu können?

Das Konzept des Gesetzgebers sieht vor, dass die Sender keine Gewinne machen dürfen, um Gebühren zu erhalten. So ein Konzept halte ich für grundfalsch. Damit wird doch der Misserfolg und die Verschwendung von Mitteln geradezu gefördert! Spätestens im Rahmen der bundesrätlichen Verordnung muss man dieses Problem also noch lösen. Ich halte es für richtig, dass die Höhe der Zuschüsse von der Wirtschaftskraft der Region abhängig gemacht werden. Dass gewisse Sender jedoch von vorneherein leer ausgehen, widerspricht der Idee des Gebührensplittings, nämlich der Unterstützung eines starken Service Public.

Wer vom Staat Geld annimmt, muss auch damit rechnen, dass ihm dieser dreinredet. Ist das wirklich, was Sie wollen?

Diese Frage stellt sich in der Tat -- und zwar nicht nur für TeleZüri, sondern für alle subventionsempfangenden regionalen Sender. Wir werden genau anschauen, wie die Gebietsausschreibung und der Leistungsauftrag lauten werden, und wie hoch ist die Gebühr ist, die man in Abgeltung des Leistungsauftrags erhält. Bevor diese Fragen nicht geklärt sind, kann kein Sender schon jetzt eine klare Antwort geben, ob er sich unter einen konzessionsbedingten Auftrag stellen will.

TeleZüri ist Teil des Medienkonzerns Tamedia. Wie wollen Sie der Öffentlichkeit erklären, dass Sie Anspruch auf Subventionen haben?

Ich würde ähnlich wie die SRG argumentieren. Was für sie die Idée Suisse ist, ist für uns der regionale Service Public. Deshalb sollten wir einen angemessenen Anteil der Gebühren erhalten. Auch die SRG ist schliesslich ein grosser Medienkonzern und erhält auch Gebührengelder.

Die Schweizer Verlage fordern einerseits lauthals freiere Märkte und mehr Wettbewerb. Zugleich wollen Sie an den Gebührentopf. Kein Widerspruch?

Wir gehören nicht zu jenen, die am lautesten nach Gebühren schreien. Wir hätten lieber mehr Konkurrenz. Jedoch schafft das RTVG nicht die Rahmenbedingungen dazu. Vielmehr wird einerseits der Status der SRG konserviert und werden andererseits die Privaten im kleinen regionalen Raum belassen. Dadurch sind die Entwicklungsmöglichkeiten im privaten Fernsehmarkt Schweiz sehr beschränkt.

Wie gross schätzen Sie die Chancen ein, dass Tele Züri in den Genuss von Gebührenzuschüssen kommt?

Es kommt drauf an, ob sich beim Bundesrat und Bakom letztlich die Erkenntnis durchsetzt, dass die Erbringung eines Service Public als Kriterium für die Entschädigungen gilt, oder ob man auf das Kriterium des wirtschaftlichen Erfolgs abstellen will. Wird das erste Kriterum als Massgabe genommen, hat TeleZüri einen anständigen Anteil der Gelder verdient. Dominiert hingegen das zweite Kriterium bei der Vergabe der Gebühren, dann dürften unsere Chancen nicht allzu gross sein.