Die Parlamentarische Untersuchungskommission BVK (PUK BVK) hat eine Strafanzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft eingereicht. Dies schreibt die PUK BVK in einer Mitteilung vom Dienstagnachmittag. Die Kommission reagierte damit auf einen Artikel im "Tages-Anzeiger", in dem Finanzdirektorin Ursula Gut harsch kritisiert worden war.
Die Strafanzeige reichte die PUK BVK wegen Amtsgeheimnisverletzung und wegen Veröffentlichung geheimer Akten und Untersuchungen ein. Gegen wen sich die Anzeige richtet, gab die PUK nicht bekannt. Der "Tages-Anzeiger" berichtete am Dienstag über ein Gutachten, das die PUK im vergangenen Frühling bei einer Beratungsfirma in Auftrag gegeben hat. Dieses komme zum Schluss, dass im Falle der BVK bewusst zu hohe Anlagerisiken eingegangen wurden und dass Regierungsrätin Gut davon gewusst habe.
Die Vorwürfe gegen Gut entsprächen einer "einseitigen Sichtweise und treffen nicht zu", schreibt die Finanzdirektion in einer Mitteilung. Eine detaillierte Stellungnahme könne die Regierungsrätin wegen des Amtsgeheimnisses nicht abgeben. Das entsprechende Gutachten sei der Direktion nicht bekannt. IIn einer Stellungnahme kritisierte die PUK die Vorgehensweise der Zeitung, weil dadurch die Arbeit der PUK beeinträchtigt werde. Bei den in der Berichterstattung enthaltenen "Wertungen und Schuldzuweisungen" handle es sich um die subjektive Meinung des "Tages-Anzeiger". Diese stimme nicht mit den bisher gewonnenen Erkenntnissen der PUK BVK überein.
Befragungen noch nicht abgeschlossen
Für die PUK stehe es "ausser Diskussion", dass das Gutachten und die Ergebnisse zuerst den betroffenen Personen vorgelegt werden müssen, bevor die Öffentlichkeit davon erfahre. Gemäss Angaben der Untersuchungskommission finden voraussichtlich bis Ende 2011 noch Befragungen statt. Danach werden "die unmittelbar betroffenen Personen" Stellung nehmen können, wie es in der Mitteilung heisst. Der schriftliche Bericht der PUK BVK soll Anfang des zweiten Quartals 2012 vorliegen. Weitere Angaben machte die PUK nicht.
Die PUK BVK war vom Zürcher Kantonsrat vor rund einem Jahr eingesetzt worden, um die Bestechungsvorwürfe gegen den früheren Anlagechef der kantonalen Personalvorsorge (BVK) zu klären. Dieser muss sich wegen Bestechung und ungetreuer Amtsführung vor Gericht verantworten. Mit ihm sind noch fünf weitere Personen angeklagt. (sda)