Das Berliner Landgericht hat am 13. September 2005 den Antrag von Oskar Lafontaine auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung zurückgewiesen. Lafontaine wollte damit Bild am Sonntag (BamS) verbieten lassen, zu schreiben, er hätte im Zusammenhang mit der Privatjet-Affäre gelogen. Der Beschluss des Gerichts bedeutet, dass BamS weiterhin behaupten darf, dass "Lafontaine lügt".
Zum Hintergrund: Lafontaine hatte auf einem Parteitag der Zeitung BamS vorgeworfen, dass sie über ihn Lügen verbreiten würde. Dabei ging es um ein BamS-Wählerforum, zu dem Lafontaine nicht erschien. In seiner Rede behauptete Lafontaine, BamS habe ihm eine Privatmaschine angeboten. Er selbst habe keine solche gefordert.