Carl Hirschmann will zahlreiche angeblich verletzende Artikel in Schweizer Medien nicht auf sich sitzen lassen. Er zieht ein Urteil des Zürcher Handelsgerichtes, das seine Klage im Juli grösstenteils abgelehnt hatte, ans Bundesgericht weiter.
Hirschmann stufte über 140 Beiträge aus 20 Minuten, BZ Berner Zeitung, Der Bund, Radio 24, SonntagsZeitung, Tages-Anzeiger und TeleZüri als persönlichkeitsverletzend ein und forderte vor dem Zürcher Handelsgericht deren Löschung im Internet und in elektronischen Archiven. Ausserdem verlangte er von den Medienunternehmen ganzseitige Entschuldigungen sowie Schadenersatz und die Herausgabe des Gewinns, der ihnen durch diese Beiträge entstanden sein soll.
Das Handelsgericht liess ihn jedoch grösstenteils abblitzen: Es gab Hirschmann nur bei drei Artikeln Recht. In allen anderen Punkten lehnte es die Klage des gefallenen Jetsetters ab. Dieses Urteil zieht er nun weiter, wie das Bundesgericht am Freitag bekanntgab.
Das Medienhaus Ringier wurde zu einem früheren Zeitpunkt zwar ebenfalls eingeklagt, lenkte aber im Jahr 2012 ein. Es löschte alle Artikel und druckte Entschuldigungen ab. Im Gegenzug verzichtete Hirschmann auf finanzielle Forderungen.
Definitiv ein Jahr Freiheitsstrafe
Der millionenschwere Spross der Jet-Aviation-Dynastie hat gegenwärtig wenig Glück: Bereits im Februar lehnte das Bundesgericht eine Beschwerde gegen seine zwölfmonatige Freiheitsstrafe ab. Er muss somit definitiv ein Jahr ins Gefängnis.
Bei Strafen bis zu einem Jahr kann die Strafe in Halbgefangenschaft verbüsst werden. Dabei kann der Verurteilte tagsüber einer normalen Arbeit nachgehen und muss nur Abende, Nächte und Wochenenden in der Strafanstalt verbringen.
Im Kanton Zürich, wo Hirschmann seine Strafe voraussichtlich antreten muss, werden Halbgefangenschaften in Winterthur verbüsst. Ob er sein Zimmer dort bereits bezogen hat, gibt das Amt für Justizvollzug aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt.
Das Zürcher Obergericht hatte Hirschmann im November 2012 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt, wovon er zwölf Monate absitzen muss. Hirschmann hatte beim Prozess in Zürich zugegeben, er habe eine Frau auf einer Toilette zu Oralsex gezwungen und mehrmals Sex mit einer 15-Jährigen gehabt. (sda)
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