Im Zusammenhang mit der Steuersenkungsinitiative haben zwei BZ-Journalisten im Januar 2004 das Abstimmungsverhalten des Regierungsrats an die Öffentlichkeit gebracht. Nun müssen sie sich dafür vor Gericht veranworten.
Die BZ hatte am 8. Januar 2004 das Stimmenverhältnis an die Öffentlichkeit gebracht, mit dem sich der Regierungsrat dafür entschieden hatte, der damals hängigen Steuersenkungsinitiative keinen Gegenvorschlag entgegenzustellen. Mit 4:3 Stimmen habe sich die Regierung gegen einen Gegenvorschlag ausgesprochen, berichtete die Zeitung. Die zwei SP- und die zwei FDP-Mitglieder hätten die drei SVP-Mitglieder im Regierungsrat überstimmt.
Nach der Publikation des Artikels müssen sich die beiden Journalisten wegen "Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen" vor dem Strafeinzelgericht Bern-Laupen verantworten, wie beim Gericht zu der am Donnerstag publizierten Verhandlungsliste zu erfahren war.
Zur Verhandlung kommt es, nachdem die Journalisten gegen Strafmandate Einsprache erhoben haben. Die Verhandlung findet am 9. November statt.
Unklare Rolle Gasches
Unklar ist, ob und in welcher Form Finanzdirektor Urs Gasche (SVP) in die bisherigen Ermittlungen verwickelt wurde: Nach Bekanntwerden des Stimmverhältnisses hatte er öffentlich gemacht, weshalb er für einen Gegenvorschlag eingetreten war.
Gasche hatte betont, dass er nur für sich spreche und sich nicht zur Haltung anderer Regierungsmitglieder äussere. Dies trug ihm Tadel von Seiten der freisinnigen Regierungsmitglieder ein.
Eine Gruppe "Sichere und verlässliche Politiker (SVP)" sah in der Folge im Verhalten des Finanzdirektors eine strafbare Amtsgeheimnisverletzung und erstattete Anzeige gegen Gasche. Untersuchungsrichter Hermann Wenger leitete eine Untersuchung ein, äusserte sich damals jedoch nicht zur Frage, gegen wenn sich die Ermittlungen richteten.