Erstmals wurde in der Schweiz ein Vertrag eines Hochschulsponsorings nach dem Öffentlichkeitsprinzip beurteilt. Dank hartnäckiger Recherche von Marcel Hänggi, freier Mitarbeiter der "Wochenzeitung" und Matthias Daum, Redaktor von der "Zeit", muss die Uni Zürich (UZH) zumindest Teile ihres Sponsoring-Vertrags mit der UBS offen legen. Hintergründe über die Bedeutung der Offenlegung sind in der aktuellen Ausgabe der WoZ oder online nachzulesen.
Da die UZH nach Bekanntwerden des 100-Millionen-Sponsorings mit der UBS den Vertrag nicht veröffentlichen wollte, stellten Hänggi und Daum unabhängig voneinander ein Akteneinsichtsgesuch, welches jedoch abgelehnt wurde. Dagegen rekurrierten die beiden Journalisten. Nun hat die Rekurskommission der Zürcher Hochschule entschieden, dass die UZH ihren Vertrag zumindest in einer eingeschwärzten Version offen legen muss. Die Kommission wertet damit den Anspruch auf Informationsfreiheit höher als die Befürchtung der UZH. Diese sorgte sich darum, dass sie in Zukunft Mühe haben wird, Sponsoren zu finden.
Trotz anfänglicher Verweigerung scheint die UZH mittlerweile mit dem Entscheid der Rekurskommission kein so grosses Problem mehr zu haben. "Die Universität kann leben mit dem Entscheid, dass der Vertrag mit gewissen eingeschwärzten Stellen freigegeben wird", sagt Rektor Andreas Fischer im Interview mit der WoZ.
Mit diesem Fall wurde erstmals ein Hochschulsponsoring nach dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip beurteilt. Künftig sollen weitere Transparenzbestrebungen erfolgen: "Der Fall könnte Signalwirkung haben", schreibt der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch in seinem Blog. Ähnliche Verfahren sind laut oeffentlichkeitsgesetz.ch derzeit beim EDÖB gegen die beiden ETH hängig. (og/eh)
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