Im Kanton Zürich sollen die amtlichen Publikationen künftig in erster Linie elektronisch veröffentlicht werden. Für Print-Produkte bedeutet dies jedoch nicht das sofortige Aus. Solange eine genügend grosse Nachfrage nach geduckten Fassungen besteht, werden diese auch weiterhin herausgegeben.
Der Regierungsrat hat eine Totalrevision des Publikationsgesetzes beschlossen und dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag unterbreitet, wie er am Donnerstag mitteilte. Mit der Revision reagiere er auf die gesellschaftliche Entwicklung, dass Medien zunehmend in digitaler Form genutzt werden, heisst es weiter.
Deshalb sollen die amtlichen Publikationen, beispielsweise das Amtsblatt, die Offizielle Gesetzessammlung und die Loseblattsammlung, künftig primär elektronisch publiziert werden. Bereits heute sind die Gesetzessammlungen und das Amtsblatt online zugänglich.
Die Neuregelung würde dazu führen, dass künftig nicht mehr die gedruckte Version der amtlichen Veröffentlichung massgebend ist, sondern die elektronische Fassung. Wirtinnen und Wirte wären nicht mehr verpflichtet, das Amtsblatt aufzulegen. (sda)