Die Informationstätigkeit des Eidg. Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bei der Affäre Borer im Frühling 2002 sei "nicht in jeder Beziehung optimal verlaufen". Dies hält der Bundesrat in seinem Bericht zuhanden der nationalrätlichen GPK fest.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hatte im Frühling dieses Jahres bei der Aufarbeitung des Falles des Schweizer Botschafters in Berlin, Thomas Borer, festgestellt, dass sich Ruedi Christen, der damalige Informationschef des EDA, "ungeschickt verhalten und damit der Kampagne der Sensationspresse gegen Borer Auftrieb gegeben" habe.
Diese Feststellung und auch die Beurteilung einzelner Personen teile der Bundesrat nicht in allen Belangen, heisst es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme der Landesregierung. Zum Fall selber will sich der Bundesrat aber nicht mehr äussern.
Bundesrat und Verwaltung sollen bei ihrer Informations- und Kommunikationstätigkeit auch weiterhin die Prinzipien der frühzeitigen, aktiven, umfassenden und objektiven Information beachten, ist das Fazit des Bundesrates.
Zeitungsbericht führte zur Abberufung
Ende März 2002 hatte der SonntagsBlick über eine angebliche Liebesaffäre des damals in Berlin akkreditierten Schweizer Botschafters Thomas Borer berichtet. Die Kampagne endete damit, dass der Bundesrat Borer am 10. April 2002 von seinem Posten nach Bern zurückbeorderte und der Diplomat daraufhin den Dienst beim Bund quittierte.
Nach Auffassung der GPK hatte der damalige EDA-Informationschef Christen der Boulevardpresse zu bereitwillig und vorschnell Auskunft gegeben. Den gravierendsten Fauxpas habe er begangen, als er am Vorabend dem SonntagsBlick Auskunft gab, ohne den Inhalt des Artikels zu kennen und zuvor mit Borer Kontakt aufzunehmen.
"Sachlich und überlegt" kommuniziert hat nach Ansicht der GPK hingegen der damalige Aussenminister Joseph Deiss. Deiss habe sich erst nach einigen Tagen öffentlich geäussert und sich mit dem Hinweis auf die Privatsphäre Borers vor Kommentaren gehütet.
Bundesrat will keine Kontrollstelle
Kritik hatten im GPK-Bericht auch die Medien einstecken müssen. Diese hätten auf inakzeptable Weise Borers Privatsphäre und die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, wurde festgestellt. Der Bundesrat sieht deswegen aber keinen Handlungsbedarf.
Er lehnt die Schaffung eines Netzwerkes oder einer Regulierungsbehörde unter staatlicher Moderation ab. Die Landesregierung unterstützt aber den Appell der GPK an das Berufsethos der Journalisten, Redaktionen, Medienunternehmen und Berufsverbänden, sich Normen zur Selbstkontrolle aufzuerlegen.