In der Affäre um kasachischen Lobbyismus hat die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Die berichtet die "NZZ am Sonntag" unter Berufung auf gut informierte Kreise.
Mit dem Gutachten will Markwalder laut der Zeitung den Nachweis erbringen, dass sie mit der Herausgabe von Kommissionsunterlagen an eine Lobbyistin nicht gegen geltendes Recht verstossen habe. Gemäss der "NZZ am Sonntag" ist dies in der Tat nicht klar. Bei den herausgegebenen Papieren handelte es sich nämlich um schriftliche Antworten auf sogenannte Themenanträge. Diese wurden aber weder in der Kommission beraten, noch gelangten mit deren Herausgabe im August 2013 neue Tatsachen aus der Kommission. Kurz zuvor nämlich war bereits eine materiell praktisch gleichlautende Antwort auf eine Interpellation Markwalders publiziert worden. Das von Markwalder bestellte Gutachten widme sich damit der Frage, ob bereits öffentliche Antworten des Bundesrats wieder geheim werden könnten, wenn sie später zuhanden einer Kommission erneut beantwortet werden.
Markwalder muss am Montag sowohl der Aussenpolitischen Kommission als auch dem Büro des Nationalrats Rede und Antwort stehen. (NZZaS)