Konzernchefs müssen «eigene» Aktien kaufen

Studie von HCM International - In 23 von 56 börsenkotierten Unternehmen sind Top-Manager dazu verpflichtet, Aktien des «eigenen» Unternehmens zu halten.

Die grössten börsenkotierten Unternehmen der Schweiz legen vermehrt Wert darauf, dass ihre Führungskräfte sich an der Firma beteiligen. Dies zeigt eine Auswertung der bereits vorliegenden Vergütungsberichte 2018 durch das Beratungsunternehmen HCM International.

In 23 von 56 börsenkotierten Unternehmen, deren Geschäftsbericht bereits veröffentlicht wurde, seien die Top-Führungskräfte dazu verpflichtet, Aktien des «eigenen» Unternehmens zu halten, hält HCM fest. Typischerweise sollen Konzernchefs drei Jahressaläre in Aktien der eigenen Firma investieren, weitere Geschäftsmitglieder zwei Jahressaläre.

Führungsgremien müssen in Firma investieren

Auch bei den Verwaltungsräten sind die Anforderungen punkto Aktienbesitz gestiegen. Immerhin 9 der 56 untersuchten Unternehmen verpflichten die Verwaltungsräte zu einer Beteiligung. In der Regel wir der Verwaltungsratspräsident aufgefordert, 100 Prozent des jährlichen Gesamthonorars in Aktien zu halten. Bei den übrigen Verwaltungsräten sind es gar 150 Prozent.

«Diese Entwicklung zeigt, dass Unternehmen noch stärker als früher danach streben, ihre Führungsgremien in der Firma investiert zu sehen, so lange sie für das Unternehmen arbeiten», sagte Stephan Hostettler von HCM International am Freitag an einer Medienkonferenz in Zürich.

Vorschriften zur Boni-Rückforderung

Die HCM-Studie (online nicht verfügbar) konnte ausserdem eine zunehmende Etablierung von Vorschriften zu Rückforderungen von bereits ausbezahlten Boni feststellen. Diese sogenannten Clawbacks können beispielsweise bei einer nachträglichen Bilanz-Korrektur respektive bei Gesetzes- oder Vorschriftenverstössen in Kraft treten. 2018 haben 30 Prozent der untersuchten Unternehmen solche Clawbacks implementiert. (awp/sda/eh)