Kommenden Sonntag stimmt die Schweiz über die elektronische Identitätskarte (E-ID) ab. Wie die NZZ am Sonntag schreibt, entbrennt nun eine Diskussion über die Zulässigkeit von Kampagnenspenden. Es geht um eine Zuwendung der Swisscom für die Befürworter des elektronischen Ausweises: 30’000 Franken hat ihnen das Telekomunternehmen gespendet.
Der Rechtsprofessor Andreas Glaser sieht diese Spende kritisch, da die Swisscom mehrheitlich dem Bund gehört. «Insgesamt halte ich die Kampagnenfinanzierung der Swisscom für unzulässig», sagt er der NZZ am Sonntag. Bundesnahe Betriebe sind laut der geltenden Rechtsprechung grundsätzlich an die behördliche Neutralitätspflicht gebunden.
Die Spende ruft die Gegner der E-ID auf den Plan. Monica Amgwerd, Kampagnenleiterin der Partei Digitale Integrität Schweiz, sagt, der Bund habe mutmasslich gegen seine Pflicht verstossen, eine korrekte demokratische Abstimmung zu gewährleisten. «Wir prüfen nun eine Abstimmungsbeschwerde», sagt sie der Zeitung. Kommt jene durch, müsste die Abstimmung bei knappem Ausgang wiederholt werden.
Die Swisscom verteidigt sich gegenüber der Zeitung: Sie habe den Auftrag, zu Digitalisierung und Datenschutz beizutragen. Zudem betreffe die E-ID sie wirtschaftlich. Das Telekomunternehmen verkauft unter anderem Abos für digitale Signaturen. Diese Dienstleistungen könnten punkto Sicherheit von der E-ID profitieren. (pd/spo)