Vor einem halben Jahr hat der Schaffhauser Stadtrat der Installation von drei digitalen Stelen, die von APG bewirtschaftet werden, zugestimmt. Im letzten Jahr hatte der Stadtrat zudem die Konzession für APG-Werbeplakate auf öffentlichem Grund bis 2031 erneuert, wie die Schaffhauser Nachrichten vermelden.
Die jungen Grünen forderten nun im Schaffhauser Stadtparlament die Entfernung dreier Werbestelen in der historischen Altstadt, da der finanzielle Mehrwert in keinem Verhältnis zur Verschandelung dieser stehe, wie sie ihre Ablehnung begründeten.
Hälfte der Zeit für kulturelle Werbung
Die bürgerlichen Stadtparlamentarier wehrten sich gegen diese Forderung, da Werbung ein «zentraler Bestandteil des Marktes» sei, und Aussenwerbung zudem «eine gesellschaftliche Rolle spiele, die weit über ihren kommerziellen Zweck hinausgehe», wie es SVP-Vertreter Res Hauser formulierte.
Unterstützung bekam er schlussendlich von der SP-Stadträtin Christiane Thommen (Exekutive), für die kommerzielle Werbung im öffentlichen Raum seit Jahrzehnten «ein integraler Bestandteil des städtischen Lebensraums» darstelle. Die Stadt habe sehr lange verschiedene Standorte für die digitalen Stelen in der Schaffhauser Altstadt geprüft. Zudem müssten diese zur Hälfte der Zeit für kulturelle Werbung zur Verfügung stehen.
Einnahmen von 250'000 Franken
Die aktuelle Konzession mit der APG generiere für die Stadt Schaffhausen Einnahmen von 250'000 Franken, schreiben die Schaffhauser Nachrichten, sowie Sondernutzungen für kostenlose kulturelle Werbung und die prioritäre Behandlung politischer Werbung – etwa bei Abstimmungen und Wahlen. In der Stadt Schaffhausen unterhält APG 125 Plakatstandorte, dabei 19 in der Altstadt, wobei 15 davon ausschliesslich für kulturelle Werbung genutzt werden dürfen. Lediglich zwei seien ausschliesslich für kommerzielle Werbung erlaubt.
Das Stadtparlament erklärte das Postulat mit 20 gegen neun Stimmen und einer Enthaltung für nicht erheblich. Somit ist das Thema vorerst erledigt. Nach Ablauf der APG-Konzession im Jahr 2031 könnte ein Werbeverbot nochmals zu einem Thema werden. (ma)