06.05.2015

Finma

Bitcoin soll wie Bargeld behandelt werden

So steht es im Entwurf zur Geldwäschereiverordnung.

Erstmals befasst sich in der Schweiz eine Verordnung mit digitalen Währungen. Im Kampf gegen Geldwäscherei soll Bitcoin wie Bargeld behandelt werden. So steht es im Entwurf zur revidierten Geldwäschereiverordnung der Finanzmarktaufsicht Finma. Dies berichtet die "Handelszeitung".

Die Finma weitet damit den Geltungsbereich der Geldwäschereiverordnung aus und schreibt im Entwurf explizit neu von "virtuellen Währungen", die unter die Verordnung fallen. Die Sorgfaltspflichten für virtuelle Währungen werden "denjenigen für die Geld- und Wertübertragung gleichgestellt", heisst es in den Erläuterungen. Der Schritt ist in der Schweiz ein Novum. Erstmals werden damit Bitcoin und andere Kryptowährungen in einem Recht setzenden Text explizit erfasst. Die Vernehmlassung zur Vorlage ist im April abgelaufen. (pd)


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