03.03.2015

Persönlichkeitsrecht

Weniger Fotos von Beate Zschäpe

Die Angeklagte im NSU-Prozess hat vor Gericht einen juristischen Erfolg errungen.

Die mutmassliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss sich künftig pro Monat nur noch an zwei Verhandlungstagen vor Prozessbeginn filmen und fotografieren lassen. Dies entschied Richter Manfred Götzl auf Antrag der Verteidiger Zschäpes, wie das Gericht mitteilte. Der Entscheidung liege eine Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht Zschäpes zugrunde.

Die 40-jährige Zschäpe steht wegen der Mordserie mit zehn Toten und weiterer Taten, die der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zugerechnet werden, zusammen mit vier mutmasslichen NSU-Helfern seit Mai 2013 in München vor Gericht.

Mögliche Stigmatisierung

Bisher waren zu Beginn jedes Verhandlungstages Ton-, Film- und Bildaufnahmen möglich. Richter Götzl kam den Angaben zufolge nun zu dem Schluss, dass dies in die Persönlichkeitsrechte Zschäpes eingreifen. Zschäpe und die Mitangeklagten stellten sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit, für sie spreche zugleich die Unschuldsvermutung.

Zudem sei eine mögliche Stigmatisierung und "Prangerwirkung" durch die Medienberichterstattung zu berücksichtigen, heisst es in der vom OLG veröffentlichten Verfügung des Richters. Eine Bildberichterstattung könne zu einem stärkeren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht führen als eine Berichterstattung ohne Bild.

Verfahren am Mittwoch fortgesetzt

Da die Medien an den bisher knapp 190 Verhandlungstagen jeden Tag die Möglichkeit für Aufnahmen hatten, sei es ihnen nun zumutbar, auf aktuelles Archivmaterial zurückzugreifen, heisst es in der Verfügung weiter. Diese sieht vor, dass nur noch am ersten und siebten Verhandlungstag eines Monats im Gerichtssaal gefilmt und fotografiert werden darf.


Damit sind Aufnahmen nur noch in einem kleineren Anteil der Prozesstage möglich - in den kommenden Monaten wird zwischen acht und zwölf Tagen pro Monat verhandelt. In Phasen von besonderer Bedeutung wie etwa den Plädoyers oder dem Urteil sind den Angaben zufolge aber zusätzliche Aufnahmen möglich. Der Verhandlungstag am Dienstag musste derweil wegen einer Erkrankung Zschäpes abgesagt werden. Das Verfahren soll nun am Mittwoch fortgesetzt werden. (sda)



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