26.04.2015

SRG

Bundesgericht bestätigt unlauteren Wettbewerb

Tamedia klagte wegen Werbespot für Radio- und Fernsehgebühren.
SRG: Bundesgericht bestätigt unlauteren Wettbewerb

Die SRG ist vor Bundesgericht dem Medienunternehmen Tamedia unterlegen. Ursache des Rechtsstreits ist ein Videospot, in dem Radio- und Fernsehgebühren mit denjenigen von Zeitungsabos verglichen werden. Tamedia hatte der SRG unlauteren Wettbewerb vorgeworfen und Klage eingereicht.

Das Zürcher Handelsgericht hatte Tamedia im Oktober 2014 Recht gegeben und die SRG angewiesen, die umstrittenen Passagen aus dem Videospot "Service Public und  Wirtschaftlichkeit" im Internet zu löschen. Die SRG zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dieses bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz und wies die Beschwerde ab, wie die "NZZ am Sonntag" in ihrer jüngsten Ausgabe berichtete.

6000 Franken Entschädigung

Zentrale Aussage des umstrittenen Werbespots ist, dass die Kosten für das tägliche Fernsehen tiefer seien als diejenigen für das tägliche Zeitungslesen. Dazu werden die Preise für ein Jahresabo des "Tages-Anzeiger" und der "SonntagsZeitung" sowie von "Le Matin" und "Le Matin Dimanche" genannt, die alle zu Tamedia gehören. Preisvergleiche sind laut Gesetz aber nur bei gleicher Menge und Güte zulässig. 

Aus dem fraglichen Preisvergleich mit den Logos der Zeitungsprodukte ergibt sich laut Bundesgericht die sinngemässe Aussage, der Konsument fahre mit einem Zeitungsabonnement schlechter als wenn er die Empfangsgebühren bezahlt.
 
Die SRG muss die Gerichtskosten in Höhe von 5000 Franken übernehmen und ausserdem 6000 Franken Entschädigung an Tamedia bezahlen. Die SRG SSR nimmt das Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis, wie sie in einer Stellungnahme schreibt. Die beanstandete Stelle sei entfernt und die überarbeitete Version von "SRG SSR - Service public und Wirtschaftlichkeit" Anfang Dezember 2014 wieder publiziert worden. (sda)

Bild: Keystone
 
 



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